Machergeschichten
Was tun, wenn der Arbeitgeber mich kündigt?
© 89Stocker/ pexels.com
Machergeschichten
Anzeige

Was tun, wenn der Arbeitgeber mich kündigt?

Tipps zum Thema: Kündigung mit und ohne Abmahnung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber trifft viele Arbeitnehmer hart und ist ein Einschnitt in das Leben der betroffenen Person. Wenn dies passiert, sollten Sie aber trotzdem Ihre Nerven und einen kühlen Kopf bewahren, denn schnelles Handeln ist hier wichtig. Egal, ob eine Kündigung ohne Abmahnung, nach erfolgter Abmahnung oder eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, Sie sollten sich, falls nötig professionelle Hilfe heranziehen.

Kündigung ohne Abmahnung – aus verhaltensbedingten Gründen nur selten berechtigt 

Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Rechtsverstöße oder Fehler bei der Arbeit vorwirft. Sie dient vor allem dazu, dass der Arbeitgeber dem Gegenüber noch einmal die Chance gibt, etwas an der Situation zu verbessern, bevor er die Person endgültig kündigt. Diese Abmahnung ist vergleichbar mit einer “Gelben Karte”. Bei einer ordentlichen betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung spielt eine Abmahnung keine Rolle. 

Eine ordentliche, verhaltensbedingte Kündigung darf nicht ausgesprochen werden, wenn nicht zuvor mindestens eine Abmahnung ausgestellt wurde. Dies gilt auch für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung. 

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kann eine außerordentliche und fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich sein. Folgende Gründe könnten sein: 

  • ein grober Vertrauenbruch
  • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • eine Straftat

Ist der Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann der Arbeitgeber auch ohne eine Abmahnung die Person kündigen, da hier kein Kündigungsschutz besteht. 

Kündigung nach Abmahnung 

Eine Kündigung nach Erhalt einer Abmahnung ist nur dann rechtswirksam, wenn sie aufgrund des gleichen oder zumindest ähnlichen Fehlverhaltens wie die Abmahnung erfolgt. Typische Gründe für eine Abmahnung sind: 

  • Verstoß gegen betriebliche Rauch- und Alkoholverbote
  • Arbeitsverweigerung
  • Sexuelle Belästigung
  • Privates Surfen im Internet
  •  Unentschuldigtes Fehlen, Ausdehnen der Pausen, wiederholtes Zuspätkommen
  • Diebstahl
  • Beleidigungen gegenüber Kollegen, Arbeitgeber, Kunden, etc. 

In den meisten Fällen ist eine Kündigung erst nach zwei Abmahnungen rechtens, das ist jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Je nach Einzelfall und Einschätzung des Arbeitgeber kann auch direkt auf die erste Abmahnung im Wiederholungsfall eine Kündigung folgen.

was-tun-wenn-der-arbeitgeber-mich-kuendigt-bild-1
© 89Stocker/pexels.com

Was ist im Falle einer Kündigung zu beachten? 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, achten Sie besonders auf Formfehler, denn diese können in einer Frist von 7 Tagen auch das Gegenteil bewirken. Eine rechtzeitige und sorgfältige Prüfung bietet sich in jedem Fall an. Daneben gilt es natürlich, die Klagefrist von drei Wochen im Auge zu behalten. 

Wenn Sie Ihre Kündigung durch einen Rechtsberater prüfen lassen wollen, dann am besten noch am selben oder am nächsten Tag nach Erhalt. Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt es sich, ein entsprechendes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Denn die Kosten für eine sogenannte Erstberatung sind auf 190€ netto begrenzt. 

SWP Anwälte aus Düsseldorf - Wir kämpfen für Ihr Recht 

Die Kanzlei für Arbeitsrecht in Düsseldorf steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn es um das Thema Kündigung durch den Arbeitgeber geht. Durch schnelles und taktisch gezieltes Handeln gelingt es der Kanzlei regelmäßig, hohe Abfindungen für unsere Mandanten im Falle einer Kündigung auszuhandeln oder deren Arbeitsplätze zu erhalten, wenn das der Wunsch des Arbeitnehmers ist. 

Alle Anwälte in der Kanzlei sind auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert. Vom Standort Düsseldorf aus unterstützen sie seit vielen Jahren bundesweit ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Mit rund 300 arbeitsrechtlichen Mandaten pro Jahr erhalten die SWP-Anwälte seit 2003 jedes Jahr die Auszeichnung als besonders empfohlene Kanzlei für die Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmern vom JUVE-Handbuch. 

SWP Anwälte