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Betriebsänderung
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Betriebsänderung

Unterstützung für Betriebsräte durch einen Anwalt Ein Betriebsrat vertritt

Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber. Doch eine gute Vertretung ist meistens nur möglich, wenn der Betriebsrat rechtlich durch einen Anwalt beraten wird. Gerade bei Betriebsänderungen, sollte sich der Betriebsrat fachlichen Rat durch einen Experten einholen.

Zu den Betriebsänderungen gehören im allgemeinen:

  • Größere Maßnahmen des Personalabbaus
  • Betriebsstillegung bzw. Betriebsschließung
  • Änderungen von Betriebsorganisation, Betriebszweck oder Betriebsanlagen
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
  • Betriebsverlegungen oder der Zusammenschluss
  • Spaltung von Betrieben 

Wann kann ein Anwalt durch den Betriebsrat beauftragt werden? Zu den oben aufgelisteten

Betriebsänderungen kann ein Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern gemäß § 111 S. 2 BetrVG einen Anwalt als Sachverständigen hinzuziehen. Bei kleineren Unternehmen kann in Absprache mit dem Arbeitgeber unter engeren Voraussetzungen (§ 80 Abs. 3 BetrVG) ein Experten hinzugezogen werden. Laut § 40 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Dazu gehören auch Honorare eines Anwalts, wenn dieser beauftragt wird. 

Kann der Betriebsrat den Anwalt frei wählen?

Der Betriebsrat kann einen Anwalt frei wählen und diesen beauftragen oder gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Wenn ein Anwalt als Sachverständiger hinzugezogen werden soll, so muss eine Vereinbarung über die Beauftragung durch den Betriebsrat und den Arbeitgeber getroffen werden.

© 89Stocker/Pexels

Aufgaben eines Anwalts für Betriebsräte

Anwälte definieren mit dem Betriebsrat zusammen deren Ziele und entwickeln eine Strategie für die anstehenden Verhandlungen. Sollten Verhandlungen scheitern, berät ein Anwalt den Betriebsrat zur Errichtung einer Einigungsstelle. Die Beauftragung eines Anwalts oder Sachverständigen durch den Betriebsrat kann in verschiedenen Situationen erfolgen:

  • Bei einem Gerichtsprozess kann der Betriebsrat im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt beraten werden und dieser kann anschließend als Prozessvertretung beauftragt werden.
  • Bei außergerichtlichen Verfahren hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass zur Durchsetzung sämtlicher Mitbestimmungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ein Anwalt hinzugezogen werden darf.
  • Eine Einigungsstelle setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber, Betriebsrat und unparteiischen Vorsitzenden zusammen (§ 76 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG). Hier kann ein Anwalt eine besitzende Rolle einnehmen und den Betriebsrat beraten oder sogar vertreten.
  • Ein Anwalt kann auch als Sachverständiger vom Betriebsrat beauftragt werden. Folgende Voraussetzungen müssen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG erfüllt werden:
    Der Betriebsrat muss den Anwalt als Sachverständigen benötigen, um die Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Ebenso kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden, wenn ein Betriebsrat sich selbst nicht mehr helfen kann. Gerade wenn der Rechtsanwalt dem Betriebsrat besondere Kenntnisse vermitteln soll, ist das Hinzuziehen eines Sachverständigen meist zulässig. 

Rechtliche Hilfe durch das Team von SWP Anwälte aus Düsseldorf 

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist SWP aus Düsseldorf seit vielen Jahren auf Seiten der Arbeitnehmer:innen sowie der Betriebsräte tätig. Sie sind direkt zur Stelle, wenn es um Abstimmung weitere Vorgehensweise geht, damit man auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber über Interessenausgleich, Sozialplan und weiteres verhandeln kann. 

Bundesweit hat SWP in den letzten 20 Jahren ca. 70 Betriebsräte pro Jahr erfolgreich beraten und vertreten. Zu deren Mandanten gehören insbesondere die Metallindustrie, die chemischen Industrie, der Dienstleistungssektor und die Banken- und Versicherungsbranche. 

Rechtsanwälte Stephen Sunderdiek, Jörg Werth und Joachim Piezynski