Machergeschichten
Vermessung - Bauvorhaben und Bauantrag
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Vermessung - Bauvorhaben und Bauantrag

Die Vermessung dient zur Bestimmung von Grenzen, der Messung von Gebäuden oder der Bestimmung der Topographie von einzelnen Grundstücken. Die Vermessung ist besonders wichtig bei einem Bauvorhaben oder einem Bauantrag.

Das Expertenwissen der Vermessungsingenieure ist in der Planung, der Durchführung und bis zum Schluss zur Kontrolle und Dokumentation der Ergebnisse gefragt.

Ingenieurvermessung und hoheitliche Vermessung - Welche Vermessung brauche ich wann?

Hoheitliche Vermessungsarbeiten sind Vermessungsarbeiten welche der Fortführung des Liegenschaftskatasters dienen. Darunter fallen sämtliche Vermessungen, bei denen Grundstücksgrenzen bzw. Liegenschaften Gegenstand der Vermessung sind.

Hoheitliche Vermessungen dürfen neben den staatlichen Vermessungsstellen nur ÖbVI (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) durchführen.

Als Ingenieurvermessung bezeichnet man alle technischen Vermessungen, die im Zusammenhang mit der Planung, Absteckung, Aufnahme und Überwachung von Hoch- und Tiefbauten, Ingenieurbauwerken, Straßen und Bahnen, Leitungen, im Maschinen- und Anlagenbau sowie natürlicher Objekte benötigt werden.

© Alexander & Theresia Schulz/Fotolia_128873412

Vermessung und Hausbau - Was Sie wissen sollten

Bei der Planung Ihres Bauvorhabens und zur Abgabe des Bauantrags bei der Baubehörde benötigen Sie einen amtlichen Lageplan zum Bauantrag entsprechend der Bauprüfverordnung (BauPrüfVO NRW). Dieser kann von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren auf der Grundlage amtlicher Katasterunterlagen, Vermessungen des Baugrundstücks sowie der näheren Umgebung, und durch die Einarbeitung bestehender baurechtlicher Vorgaben erstellt werden.

Abbild der Örtlichkeit für Architekten und Bauherren

Wenn die Planung feststeht, wird anhand der Bauzeichnungen des Architekten oder Bauingenieurs das Projekt in den amtlichen Lageplan eingetragen.

Der Lageplan wird als wesentlicher Bestandteil des Bauantrags beim Bauamt eingereicht.

Gemäß dieser Verordnung über bautechnische Prüfungen (§ 3 Absatz 3 Nr. 1-4 BauPrüfVO NRW) muss der Lageplan von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und  beurkundet werden, wenn:

  • die Grenzen des Baugrundstücks nicht festgestellt sind
  • für die Grenzpunkte Koordinaten in einem einheitlichen System nicht ermittelt werden können
  • eine Grenzüberbauung vorliegt
  • auf dem Baugrungstück oder den angrenzenden Grundstücken Baulasten ruhen

Wenn die 4 oberen Punkte nicht vorliegen, kann auch ein einfacher Lageplan für einen Bauantrag erstellt werden.

Das Euskirchener Vermessungsbüro www.vermessungen-euskirchen.de ist ein modernes Unternehmen mit einem breiten Leistungsspektrum auf dem Gebiet der Vermessung.

Die Zulassung als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in NRW und die Befähigung zur Durchführung hoheitlicher Vermessungen bildet die Basis für unsere Dienstleistungen.

Wir setzen auf modernste Vermessungstechniken und effiziente Workflows, sowie die langjährige Erfahrung sowie das Know-How unserer Mitarbeiter.

Fleischer & Teusner