Behlert Astrid Physiotherapie-Praxis, Medizinische Fußpflege, Krankengymnastik und Massage
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Podologie
Krankengymnastik ist nicht nur der bekannteste, sondern auch der am weitesten verbreitete Teil der Physiotherapie. Nach einem Bandscheibenvorfall wird sie etwa verwendet, um die Beweglichkeit wiederherzustellen und Schmerzen zu reduzieren. Auch bei vielen Verletzungen sowie bei Knie- oder Rückenschmerzen kann sie helfen. Das gezielte Training der Muskulatur kann beispielsweise dabei helfen, Schmerzen vorzubeugen oder zu lindern.
28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Rheinland-Pfalz. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Oft wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss, doch keine Sorge, das ist nicht mehr aktuell.
Auch in ländlichen und kleinstädtischen Gebieten wie Römerberg (Pfalz) arbeiten nur noch wenige Menschen auf dem Feld. Doch auch die Arbeit am Schreibtisch ist für den Rücken eine Belastung. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Aber auch ohne Rezept übernehmen viele Krankenkassen einen Großteil der Kosten für eine Rückenschule, oft 80 bis 100 Prozent. Genaue Auskunft bekommst du bei der Krankenkasse.
Mit einem Rezept werden dir 90 Prozent der Krankengymnastik-Kosten von der Krankenkasse erstattet. Das bedeutet, du musst 10 Prozent selbst bezahlen. Dazu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Viele Krankengymnastik-Rezepte werden zunächst für sechs Termine ausgestellt. Allerdings kann sich dahinter ein ganz unterschiedlicher Zeitaufwand verbergen. Im Normalfall dauern Krankengymnastik-Sitzungen 15 bis 25 Minuten. Das gilt auch für Behandlungen bei neurologischen Schädigungen, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder bei Parkinson. Bei Atemwegserkrankungen, vor allem bei einer Mukoviszidose, sind dagegen Einzelbehandlungen von 60 Minuten Dauer die Regel. Genauso lang ist auch eine Einheit bei der gerätegestützten Krankengymnastik. Entsprechend fällt die Zuzahlung in beiden Fällen höher aus.