Erste Schritte bei einem Verkehrsunfall - So gehen Sie vor
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Erste Schritte bei einem Verkehrsunfall - So gehen Sie vor

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt? Nahezu 25 Prozent aller Unfallbeteiligten entfernen sich unerlaubt vom Unfallort – das ist strafbar und kein Kavaliersdelikt. Neben einer strafrechtlichen Verurteilung erwarten Sie weitere Sanktionen: Der Versicherungsschutz kann entfallen und die Behörde kann den Führerschein einziehen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich nach einem Unfall richtig verhalten.

Verkehrsunfall: Wann begehen Sie keine Unfallflucht?

Zunächst ist zu wissen, dass viele Fahrer gar nicht absichtlich Unfallflucht begehen, sondern es schlichtweg einfach nicht besser wissen. Fährt jemand ein parkendes Fahrzeug an und ist die Gegenseite nicht anwesend, verlassen viele Personen einfach den Unfallort. Allerdings: Hier müssen Sie einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, zumindest für einige Minuten zu warten.

Eventuell ist der Autofahrer nur kurz in ein Geschäft gegangen und innerhalb weniger Minuten zurück. Dann besteht die Möglichkeit, dass die beiden Unfallbeteiligten vor Ort ihre Personalien austauschen. Wie lange Sie warten müssen, hängt von den Umständen im Einzelfall ab, wie etwa der Schadenshöhe, dem Ort und der Zeit. Verlassen Sie die Unfallstelle nach ca. 30-minütiger Wartezeit, sollten Sie ersatzweise eine Unfallmeldung bei der Polizei abgeben. Notieren Sie sich am besten den Standort sowie das Kennzeichen, die Farbe und den Typ des Fahrzeugs.

Wie verhalten Sie sich nach einem Verkehrsunfall?

Das erste Gebot nach einem Unfall ist relativ simpel: Halten Sie an und bleiben Sie am Unfallort – dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Sie dürfen sich nur in Ausnahmesituationen vom Unfallort entfernen.

  1. Machen Sie herannahende Automobile auf die Situation aufmerksam, indem Sie die Unfallstelle absichern.
  2. Schalten Sie die Warnblinkanlage und die Fahrzeugbeleuchtung ein.
  3. Ziehen Sie eine Warnweste an.
  4. Bleiben Sie ruhig und achten Sie auf den fließenden Verkehr.
  5. Verlassen Sie die Fahrbahn und begeben Sie sich an eine sichere Stelle, etwa hinter die Schutzplanke.
  6.  Stellen Sie das Warndreieck auf Landstraßen in einer Entfernung von ca. 100 Metern auf.
  7. Stellen Sie das Warndreieck auf Autobahnen in einer Entfernung von ca. 200 Metern auf.

Handelt es sich um einen Bagatellschaden, räumen Sie die Unfallstelle. Auf der Autobahn sollten Sie – falls möglich – sofort auf den Seitenstreifen fahren. So vermeiden Sie Auffahrunfälle.

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Einen Autounfall müssen Sie mit einem Warndreieck immer kenntlich machen.

1. Autounfall: Leisten Sie Erste Hilfe

Bei Verkehrsunfällen sind die Unfallbeteiligten – und alle anderen Verkehrsteilnehmer – dazu verpflichtet, Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten. Machen Sie das nicht, machen Sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Besorgen Sie sich aus einem der Automobile einen Erste Hilfe-Kasten. Handelt es sich um ernsthafte Verletzungen, sollten Sie umgehend einen Krankenwagen herbeirufen.

2. Verkehrsunfall: Setzen Sie einen Notruf ab

Setzen Sie nach der Sicherung der Unfallstelle einen Notruf ab und leiten Sie erst danach Erste-Hilfe-Maßnahmen ein. Wählen Sie 110 und halten Sie sich an das „W“-Schema:

  • Wer meldet?
  • Wo passierte der Unfall?
  • Was passierte?
  • Wie viele Verletzte?
  • Warten Sie auf Rückfragen!

Beenden Sie das Gespräch erst, wenn die Rettungsleitstelle dieses für beendet erklärt und legen Sie niemals selbst auf. Sollten Sie sich auf der Autobahn befinden und kein Smartphone zur Hand haben, können Sie die nächste Notrufsäule ansteuern. Die Pfeilmarkierungen auf den Leitpfosten geben an, in welche Richtung Sie gehen müssen.

3. Autounfall: Notieren Sie Daten

Handelt es sich um einen Verkehrsunfall mit Bagatellschaden, müssen Sie nicht die Polizei rufen. Notieren Sie sich das Kennzeichen, die Versicherungsnummer und die Personalien der Gegenseite. Die wichtigsten Versicherungsinformationen können Sie bei der Hotline der Autoversicherer unter 0800 / 250 26 00. Sollte einer der Verkehrsteilnehmer auf die Polizei bestehen, müssen Sie solange am Unfallort warten, bis diese eintrifft.

4. Sichern Sie Beweise

Sollte es sich um einen Bagatellschaden handeln, müssen Sie nicht die Polizei einschalten. Allerdings: Sichern Sie vorsichtshalber Beweise. Fertigen Sie mit Ihrem Smartphone Fotos von der Unfallstelle an. Es gibt spezielle Unfallaufnahme-Protokolle der Automobil-Clubs. Hier können Sie einen Unfallbericht bzw. eine Unfallskizze erstellen und Fahrzeugpositionen eintragen. Bestehen Sie darauf, dass die Gegenseite die Skizze unterzeichnet. Sind Zeugen vor Ort, sollten Sie sich deren Kontaktdaten geben lassen.

5. Unterzeichnen Sie keine Schuldanerkenntnisse des Autounfalls

Besteht die Gegenseite darauf, dass Sie noch am Unfallort ein Schuldeingeständnis unterschreiben, sollten Sie dies ablehnen. Ansonsten könnten Sie Ärger mit ihrer Versicherung bekommen. Sie sind nicht zur Unterzeichnung von Schuldanerkenntnissen berechtigt.

6. Informieren Sie die Versicherung über den Autounfall 

Die meisten Versicherungen haben Klauseln in ihrem Vertrag. Sie müssen Unfälle unverzüglich, zumeist jedoch spätestens innerhalb einer Woche schriftlich anzeigen. Zeigen Sie den Unfall nicht oder zu spät an, können die Versicherer unter Umständen die Zahlung der Versicherungssumme ablehnen oder diese kürzen.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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