Wie lange darf man eigentlich auf einem Kundenparkplatz stehen?
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Wie lange darf man eigentlich auf einem Kundenparkplatz stehen?

Sie stellen Ihr Fahrzeug auf einem Parkplatz eines Supermarkts ab? Achtung: Sie dürfen hier nicht beliebig lange parken. Im schlimmsten Fall drohen Strafen, oder der Supermarkt schleppt Ihr Fahrzeug ab. Doch auf welche Besonderheiten sollten Sie hier konkret achten?

Kundenparkplätze: Mit Vorsicht genießen

Sie stellen Ihr Auto auf einem Kundenparkplatz ab und gehen schnell noch einmal in ein anderes Geschäft? Ein Verhalten, das durchaus üblich, aber nicht gerade erlaubt ist. Die meisten Supermärkte stellen Schilder für ihre Kund:innen auf, die folgenden Inhalt haben: „Kunden dürfen eine Stunde parken“ oder „Parken nur während dem Einkauf im Supermarkt“. Die meisten Supermärkte kontrollieren das Parkverhalten ihrer Kund:innen nicht, da sie diese nicht verärgern möchten.

In Städten mit knappem Parkraum stellen manche Supermärkte aber durchaus Parkwächter:innen ein. Diese kontrollieren das Parkverhalten und rufen bei einer überlangen Parkdauer den Abschleppdienst. Das Abschleppen eines Pkw ist oft mit Kosten von knapp 250 Euro verbunden. Das Problem für Supermärkte ist: Nichtkund:innen und Mitarbeiter:innen blockieren häufig die Parkplätze. Die ausbleibenden Kunde:innen, die keinen Parkplatz finden, fahren nun weiter und kaufen nicht ein - der Supermarkt verzeichnet geringere Gewinne. Deshalb verpachten viele Supermärkte den Parkplatz an private Unternehmen, die streng darauf achten, dass Kund:innen die Parkregeln einhalten. Hier sollten Sie eine Parkscheibe griffbereit halten.

Lesetipp: Schaden beim Abschleppen: Wer zahlt entstandene Kratzer?

Das passiert rechtlich, wenn ein Kunde einen Parkplatz belegt?

Fährt eine Person auf einen Kundenparkplatz, erklärt sie ihr Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen. Diese sind aber nur gültig, wenn der oder die Parkende die Bedingungen wahrnehmen kann. Viele Supermärkte stellen deshalb bereits am Eingang des Parkplatzes große Schilder auf, die über die Regeln aufklären. Oft ist hier vermerkt, dass der Supermarkt bei einem Verstoß eine Vertragsstrafe aussprechen oder den Abschleppdienst rufen kann. Supermärkte stellen ihre Parkplätze nur für die Dauer des Einkaufs zur Verfügung.

Der Kunde oder die Kundin darf während der Parkzeit – zumindest aus rechtlicher Sicht – nicht in andere Geschäfte gehen. Die Besonderheit: Verhängt ein Supermarkt eine Vertragsstrafe, muss diese nicht der oder die Halter:in, sondern der:die Fahrer:in des Fahrzeugs zahlen. In der Praxis kontrollieren die Parkdienste und Supermärkte das Parkverhalten ihrer Kund:innen nur selten. Kund:innen, die ihr Automobil für die Dauer von einer Stunde parken, eine Parkscheibe hinterlegen und in fremde Geschäfte gehen, müssen nur selten eine Geldstrafe oder gar einen Abschleppdienst befürchten.

Wie teuer ist ein Rechtsanwalt?

Sie wurden von einem Kundenparkplatz abgeschleppt und möchten sich wehren? Hier kann ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin prüfen, ob der Abschleppdienst das Automobil überhaupt abschleppen durfte. Manchmal sind auch die Abschleppgebühren zu hoch.

Wie viel der:die Rechtsanwält:in kostet, hängt davon ab, ob er oder sie nur außergerichtlich tätig wird oder danach zusätzlich eine Klage erhebt. Gehen Sie grob gesagt von zehn Prozent der veranschlagten Kosten für das Abschleppen aus.

Gewinnen Sie den Rechtsstreit, trägt übrigens der Parkplatz-Betreiber sämtliche Kosten, inklusive der Gerichts- und Ihrer Anwaltskosten. Schleppt jemand Ihr Automobil ab, müssen Sie nicht mit ausufernden Gebühren rechnen. Stellen Sie sich auf einen Betrag von 100 bis 200 Euro ein. Viele Rechtsanwälte bieten kostenlose Erstberatungen an. Hier erfahren Sie genau, welche Kosten im Einzelfall auf Sie zukommen und ob sich das Tätigwerden des Rechtsanwalts oder der Rechtsanwältin überhaupt lohnt.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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