Wer übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden durch Regen?
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Wer übernimmt die Kosten bei einem Wasserschaden durch Regen?

Wenn starke Regenfälle Hab und Gut beschädigen, stellt sich die Frage nach der Regulierung. Während Schäden am Auto von der Teilkaskoversicherung übernommen werden, benötigen Mieter und Hausbesitzer eine zusätzliche Versicherung gegen Wasserschaden durch Regen und Hochwasser.

Wasserschaden durch Regen: Hausratversicherung zahlt nicht immer 

Es hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung bei jeder Art von Wasserschaden für die Kosten aufkommt. Über die Hausratversicherung sind vor allem Einrichtungsgegenstände versichert, die vom eintretenden Wasser beschädigt werden, darunter Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Co. Schäden durch Regenwasser, aufsteigendes Grundwasser oder Rückstau aus der Kanalisation sind nicht abgedeckt. Das gilt auch für die Wohngebäudeversicherung: Bei einem Wasserschaden durch Regen greift diese Versicherung nicht. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt bei Schäden zum Einsatz, die durch eigenes Verschulden entstanden sind und beispielsweise das Eigentum der Nachbar:innen beschädigen. 

Wasserschaden durch Regen: Elementarschadenversicherung erforderlich

Hochwasser, Überschwemmungen und Starkregen gehören zu den sogenannten Elementarschäden, für die eine eigene Versicherung nötig ist: die Elementarschadenversicherung. Etwa 50 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte haben eine entsprechende Versicherung gegen Elementarschäden abgeschlossen. In vielen Risikogebieten wird sie von den Versicherern allerdings gar nicht angeboten.

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Gegen einen Wasserschaden durch Starkregen sollten Sie eine Elementarversicherung abschließen.

Wasserschaden durch Regen: Elementarversicherung nicht einzeln abschließbar

Die Elementarschadenversicherung ist eine Zusatz-Versicherung. Sie ist nur im Paket mit einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung erhältlich.

Führt starker Regen dazu, dass ein Keller voll Wasser läuft, zahlt für diesen Wasserschaden die Elementarschadenversicherung. Übernommen werden die Kosten für die Trockenlegung, Sanierung und Reparatur im und am Gebäude sowie der Wiederbeschaffungswert von zerstörten Gegenständen. Zum Gebäude zählt das Wohnhaus einschließlich Nebengebäuden wie Schuppen und Garage.

Kann das Haus nicht gerettet werden, kommt die Versicherung auch für den Abriss und den Neubau eines gleichwertigen Gebäudes auf. Falls vorübergehend eine auswärtige Unterbringung in einem Hotel nötig ist, wird diese bei einem Wasserschaden ebenfalls von der Versicherung bezahlt.

Eine Elementarschadenversicherung umfasst üblicherweise außer Überschwemmung und Rückstau noch weitere Schäden durch Naturereignisse, zum Beispiel durch Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen und Schneedruck.

Wasserrohrbruch: Wer zahlt?

Anders als bei einem Wasserschaden durch Starkregen sind Schäden durch einen Wasserrohrbruch in der Regel durch Haftpflicht,- Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung abgedeckt. Wer genau die Reparaturkosten übernimmt, hängt vom individuellen Schadensfall sowie den Rahmenbedingungen ab. Zur Feststellung des Schadensfalls kommen Gutachter:innen der Versicherung zum Einsatz.


Zudem kommt es immer auf die Versicherungsbedingungen an. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Versicherer oder konsultieren Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Versicherungsrecht.

Milliardenkosten durch Wasserschaden nach Regen

Rekordhochwasser wie im Juni 2013 ziehen verheerende Schäden nach sich. Damals wurden allein in Deutschland mehr als 180.000 Fälle von Wasserschäden an die Versicherungen gemeldet. Der ersetzte Schaden betrug fast zwei Milliarden Euro. Insgesamt bezifferte die Bundesregierung die Schadenhöhe durch das Hochwasser 2013 auf 6,7 Milliarden Euro.

Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 zog verheerende Schäden nach sich. Die Flut riss mehr als 180 Menschen in den Tod, viele Menschen verloren Ihre Häuser.  Dabei entstand ein Versicherungsschaden von 8,2 Milliarden Euro.

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