Vorsicht Dachlawinen: Wer haftet für Schäden?
© istock/ istock
Letztes Update am: 

Vorsicht Dachlawinen: Wer haftet für Schäden?

Dachlawinen sind eine erhebliche Gefahr für Menschen. Außerdem können sie hohe Sachschäden verursachen. Die rutschenden Schneemassen verursachen jährlich Unfälle mit Verletzten und Toten. Doch wer haftet eigentlich für Sach- und Personenschäden? Viele Geschädigte vertrauen darauf, dass der Eigentümer der Immobilie die Schäden begleichen muss. Doch so einfach ist es nicht: Genügt der Eigentümer der Immobilie seiner Verkehrssicherungspflicht, muss er nicht haften.
icon
Sie möchten Energiekosten senken?

Mit dem neuen Projektplaner für energetische Sanierung unterstützen wir Sie Schritt für Schritt!

Jetzt endecken

Dachlawine Haftung für Schäden

Wer haftet eigentlich für die Schäden, die eine Dachlawine verursacht? Diese Frage ist in vielen Gerichtsprozessen ein ausschlaggebender Streitpunkt. Eigentümer von Immobilien haften nur für Schäden, wenn sie nachweislich ein Verschulden trifft. Dies bedeutet, dass sie ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt haben müssen. Ereigneten sich in der Vergangenheit vermehrt Dachlawinen, liegt eine Absicherung des Gehwegs durch Schneegitter auf der Hand. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach verschiedenen Aspekten, beispielsweise den Witterungsbedingungen und der Neigung des Dachs. Hausbesitzer haften immer dann, wenn sie vorschriftswidrig keine Schneegitter an ihrem Dach anbrachten. In schneearmen Regionen ist die Installation von Schneegittern jedoch keine Pflicht. Dort gelten andere Regeln als in den verschneiten Alpen. In Regionen, in denen es nur selten schneit, können dem Eigentümer einer Immobilie nicht allzu viele Fehler vorgeworfen werden.

Haftung bei Dachlawinen nur in schneereichen Regionen 

Dachlawine: Haftung nur in besonders schneereichen Regionen. Je schneereicher ein Ort ist, desto eher rechnen seine Einwohner mit witterungsbedingten Gefahren. Die meisten Passanten sind mit den Gefahren vertraut, die von Dachlawinen ausgehen. Parkt jemand sein Automobil direkt unter dem Hausdach eines angrenzenden Grundstücks, muss er den dadurch verursachten Sachschaden selbst tragen. Hat er eine Vollkasko-Versicherung, übernimmt diese die Regulierung. Haus-Eigentümer, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten Schneegitter installieren. Damit genügen sie ihrer Verkehrssicherungspflicht in fast jeder Situation. Das Aufstellen von Warnschildern ist hingegen nicht zielführend. Dann müssten im Winter nahezu überall Schilder aufgestellt werden. Passanten würden sie aufgrund ihrer hohen Anzahl dann kaum mehr beachten. Warnschilder können aber in schneereichen Großstädten durchaus angebracht sein. Hier sind besonders viele ortsunkundige Touristen unterwegs.  

Gelbe Seiten Vermittlungsservice
Jetzt Angebote von Profis in der Nähe erhalten.
  • Erste Angebote innerhalb von 1 Tag
  • Kostenloser Service
  • Dienstleister mit freien Kapazitäten finden
Dauer ca. 3 Minuten Jetzt Anfrage erstellen
Ihre Daten sind sicher! Durch eine SSL-verschlüsselte, sichere Übertragung.
icon
Sie möchten Energiekosten senken?

Mit dem neuen Projektplaner für energetische Sanierung unterstützen wir Sie Schritt für Schritt!

Jetzt endecken
Profilbild von Matthias Wurm
Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
Wie finden Sie diesen Artikel?