Sind Blitzer überall erlaubt?
Welche Entfernung zwischen Schild und Blitzer einzuhalten ist, richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Nach dem „Herzlich willkommen in Sachsen“ können also durchaus andere Regelungen gelten als kurz zuvor in Bayern. Das macht es für Auto- und Motoradfahrer nicht eben leicht, ist aber im konkreten Fall vielleicht eine Chance.
Bitte Abstand halten: Diese Mindestabstände gelten
Am großzügigsten zeigen sich Bayern und Thüringen, in denen ein Mindestabstand für Blitzer von 200 Metern gilt. Mecklenburg-Vorpommern schreibt zwar sogar 250 Meter auf Autobahnen vor, hält sonst aber 100 Meter für ausreichend. Hier eine Übersicht:
- Baden-Württemberg: 150 m
- Bayern: 200 m
- Berlin: 150 m am Ortseingangsschild, sonst 75 m
- Brandenburg: 150 m
- Bremen: 150 m
- Hessen: 100 m
- Mecklenburg-Vorpommern: 100 m, aber 250 m auf Autobahnen
- Niedersachen: 150 m
- Rheinland-Pfalz: 100 m
- Sachsen: 150 m
- Sachsen-Anhalt: 100 m
- Schleswig-Holstein: 150 m
- Thüringen: 200 m
In Hamburg, NRW und dem Saarland wurden keine entsprechenden Regelungen erlassen.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Wer sich nach dem Blitzen auf den Mindestabstand berufen will, muss aber auch die konkrete Situation beachten. Gerade an Gefahrenschwerpunkten können die Gemeinden auf Mindestabstände verzichten. Tempo 30 vor Kindergärten gilt zum Beispiel fast überall sofort.
Wer sich fragt, warum es den Mindestabstand überhaupt gibt, bekommt eine klare Antwort. Aus demselben Grund, wie die Blitzer selbst auch: um Unfälle zu vermeiden. Müsste der Autofahrer bei jedem Tempolimit voll in die Eisen steigen, wäre die Zahl der Auffahrunfälle sicherlich signifikant höher.