Sonderurlaub zur Einschulung: Haben Eltern ein Recht darauf?
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Sonderurlaub zur Einschulung: Haben Eltern ein Recht darauf?

Der erste Schultag ist nicht nur für die angehenden Erstklässler ein wichtiges Ereignis, sondern auch für ihre Eltern. Doch was, wenn die am großen Tag arbeiten müssen? Gibt es einen Anspruch auf Sonderurlaub zur Einschulung? Muss der Arbeitgeber seinen Angestellten freigeben? Hier erfahren Sie es.

Arbeitsrecht sieht keinen Sonderurlaub für den ersten Schultag vor

Endlich Schulkind! Ihr Kind macht mit der Einschulung einen großen Entwicklungsschritt. Klar, dass Sie als Eltern dabei an seiner Seite sein wollen – und den geglückten Schulstart vielleicht auch noch gemeinsam mit Familie und Freunden feiern möchten. Viele Schulen nehmen inzwischen Rücksicht auf berufstätige Eltern und legen den Einschulungstermin für die Erstklässler auf einen Samstag oder Sonntag.

Aber was, wenn der erste Schultag auf einen regulären Werktag fällt? Viele Eltern fragen sich, ob sie für die Einschulung Anspruch auf einen Tag bezahlten Sonderurlaub haben – schließlich handelt es sich ja um ein wichtiges familiäres Ereignis. Doch das sieht die deutsche Gesetzgebung ein wenig anders. Zwar verpflichtet § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Arbeitgeber dazu, Mitarbeiter aus wichtigen Gründen freizustellen und ihnen dennoch ihr Gehalt zu zahlen. Allgemein anerkannte Gründe sind unter anderem

  • die Geburt des eigenen Kindes
  • die eigene Hochzeit
  • der Tod eines nahen Angehörigen
  • staatsbürgerliche Pflichten wie ehrenamtliche Schöffentätigkeit oder Zeugenaussagen vor Gericht.

Die Einschulung gehört jedoch nicht dazu. Einzige Ausnahme: Es gibt eine explizite Sonderurlaubsregelung für den Einschulungstermin des eigenen Kindes im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Das ist in der Praxis aber höchst selten der Fall.

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Diese beiden haben gut lachen, doch Sonderurlaub zur Einschulung ist eher die Ausnahme.

Diese Möglichkeiten haben berufstätige Eltern

Berufstätigen Eltern bleibt also nichts anderes übrig, als einen ihrer regulären Urlaubstage zu nehmen, wenn die Einschulung mit der Arbeit kollidiert. Immerhin eine gute Nachricht: Arbeitgeber können einen Urlaubsantrag für die Einschulung des eigenen Kindes kaum ablehnen. Nur wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, ist eine Ablehnung rechtens.

Wichtig dabei: Reichen Sie den Urlaub möglichst frühzeitig ein. Dann kann die Firma entsprechend planen. Außerdem haben Sie so die Möglichkeit, Ihren Anspruch notfalls mit der Unterstützung eines Rechtsanwalts durchzusetzen, sollte Ihr Chef Ihnen den Urlaubstag nicht gewähren. Auch gut zu wissen: Eltern haben außerdem Anspruch darauf, dass bei der Erstellung von Dienstplänen Rücksicht auf die Einschulung ihres Kindes genommen wird.

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