Scheidung einreichen - Wie geht das?
© nd3000/ fotolia.com
Letztes Update am: 

Scheidung einreichen - Wie geht das?

Für die Beantragung einer Scheidung benötigen Sie nur wenige Dokumente. Doch was benötigen Sie konkret? An welche Stellen wenden Sie sich? Wir klären Sie darüber auf, wie Sie am besten vorgehen.

Welche Dokumente benötigen Sie?

Halten Sie Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde der Kinder bereit. Den Personalausweis sollten Sie gleichfalls bei sich tragen. Eine Ehe ist nichts anderes als ein Vertrag: Ein Richter kann die vertragliche Vereinbarung wieder aufheben. Deshalb müssen Sie den Antrag auf die Scheidung der Ehe bei einem Familiengericht stellen. Zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Derjenige Ehepartner, der den Antrag auf Scheidung stellt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser kümmert sich um den weiteren Ablauf des Verfahrens. Der andere Ehepartner, der keinen Antrag stellt, benötigt keinen Rechtsanwalt.

Wie gehen Sie konkret vor?

Sie müssen zunächst einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit dem Scheidungsverfahren beauftragen. Hier unterzeichnen Sie zunächst eine Vollmacht und mandatieren den Anwalt. Der Rechtsanwalt formuliert daraufhin den Scheidungsantrag. Hierfür benötigt der Rechtsanwalt Kopien der Heiratsurkunde der Ehegatten. Sie müssen ihm auch die Geburtsurkunden der Kinder aushändigen. Diese finden Sie im Familienstammbuch.

Es reicht aus, wenn Sie dem Rechtsanwalt Kopien übermitteln. Im Scheidungstermin selbst müssen Sie dann den Personalausweis vorzeigen und das Original des Familienstammbuchs vorlegen. Wie das Scheidungsverfahren nach dem Stellen des Antrags abläuft, hängt von der Reaktion des Ehepartners ab. Wichtig: Bei einem Rosenkrieg verlieren oft beide Seiten.

Der Ablauf einer Scheidung im Überblick

  1. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf und nehmen Sie eine Erstberatung wahr.
  2. Der Rechtsanwalt entwirft den Scheidungsantrag.
  3. Der Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein.
  4. Sie überweisen dem örtlichen Familiengericht den Gerichtskostenvorschuss.
  5. Nun fordert das Gericht den anderen Ehegatten zu einer Stellungnahme auf.
  6. Das Gericht beraumt einen Termin an.
  7. Der Scheidungstermin findet statt und der Richter hebt die Ehe auf.
Gelbe Seiten Vermittlungsservice
Jetzt Angebote von Profis in der Nähe erhalten.
  • Erste Angebote innerhalb von 1 Tag
  • Kostenloser Service
  • Dienstleister mit freien Kapazitäten finden
Dauer ca. 3 Minuten Jetzt Anfrage erstellen
Ihre Daten sind sicher! Durch eine SSL-verschlüsselte, sichere Übertragung.
Profilbild von Matthias Wurm
Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
Wie finden Sie diesen Artikel?