Kfz-Versicherung, Lärmschutz & Co.: Das ändert sich zum September
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Kfz-Versicherung, Lärmschutz & Co.: Das ändert sich zum September

Zahlreiche Änderungen und neue Gesetze treten im September 2017 in Kraft. Davon haben viele einen technischen Hintergrund oder betreffen den Umweltschutz. An manchen Orten darf es jetzt auch lauter zugehen.

Der September könnte gerade in Bezug auf die Zulassung von Neuwagen ein „Schicksalsmonat“ werden. Und bei der Kfz-Steuer könnte es teurer werden.

Neuregelungen für Autos

Ab September 2017 müssen alle Autos, die in der EU neu zugelassen werden, veränderte Tests beim Verbrauch und CO2-Ausstoß bestehen. Der international harmonisierte WTLP-Test ersetzt das bisherige Messverfahren im Labor NEFZ. Damit soll die Diskrepanz zwischen den Laborergebnissen und den tatsächlichen Werten verringert werden.

Dieses Ziel wird auch mit der Einführung von RDE verfolgt, den „Real Driving Emissions“-Tests. Der Abgas-Ausstoß wird dabei erstmals auf der Straße mit mobilen Anlagen gemessen. Allerdings erfolgt der Einsatz zunächst nur bei Dieselfahrzeugen, die neu zugelassen werden sollen. Altfahrzeuge betrifft die Regelung also nicht.

Auch die dritte Änderung in Sachen Auto dient dem Umweltschutz. Ab September 2017 gilt das neue Carsharing-Gesetz. Es ermöglicht Städte und Gemeinden, gebührenfrei Sonderparkflächen für Carsharing einzurichten. Die Anbieter von Carsharing erhalten erstmalig ausgewiesene Stellplätze im öffentlichen Raum. Anders gesagt: Wer teilt statt besitzt, genießt künftig einige Privilegien.

Weniger Lärm beim Staubsaugen

Auf den schlechten Ruf von Staubsaugern als Energiefresser zielt die nächste Neuerung: So dürfen ab September in der EU keine Staubsauger mehr verkauft werden, die mehr als 900 Watt haben. Die bisherige Grenze betrug 1.600 Watt. Auch in Sachen Lärm wird die Obergrenze gesenkt. Alte Geräte dürfen aber weiter benutzt werden.

Mehr Lärm auf dem Bolzplatz

Lauter werden könnte es dagegen am späteren Abend und um die Mittagszeit auf Sportplätzen. Die Bestimmungen für den Lärmschutz werden hier ab 9. September gelockert. Dann gelten auch in der abendlichen Ruhezeit sowie an Feiertagen zwischen 13 und 15 Uhr die höheren Tages-Grenzwerte. Mit dem Gesetz soll die intensive Nutzung von Sportplätzen unterstützt werden.

Auch das ändert sich zum September

Höhere Sicherheitsbestimmungen für Personenaufzüge sind ebenfalls neu ab September, ebenso strengere Anforderungen für die Isolierung von Wasserspeichern. Im Bereich des Tierschutzes ist es künftig bei vielen Arten verboten, sie im hochträchtigen Zustand zu schlachten.

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