Diese Aufsichtspflicht für Kinder gilt im Supermarkt
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Diese Aufsichtspflicht für Kinder gilt im Supermarkt

Der Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt nur, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben und ihre Kinder deswegen einen Schaden anrichten konnten. Bei der Aufsichtspflicht im Supermarkt werden das Alter und die konkrete Situation berücksichtigt.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch Paragraph 1626 haben Eltern die Aufsichtspflicht für ihr minderjähriges Kind. Sie müssen für das Kind sorgen und dabei das Wohl des Kindes berücksichtigen. Dazu zählt „die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“. Entsprechend wird das richtige Maß für die Aufsichtspflicht vom individuellen Entwicklungsstand des Kindes abhängig gemacht. Kommen Händler oder Kunden zu Schaden, weil Eltern die Aufsichtspflicht im Supermarkt vernachlässigen, fällen Gerichte stets eine Einzelfallentscheidung abhängig der konkreten Situation.

Alter des Kindes entscheidend

Je kleiner die Kinder, desto strenger halten es die Gerichte mit der Aufsichtspflicht im Supermarkt. Kinder bis drei Jahre sind besonders stark zu beaufsichtigen. Wenn der Nachwuchs jedoch nicht im Kinderwagen oder Einkaufswagen sitzen bleibt oder brav an der Hand der Eltern läuft, haften diese dennoch nicht in jedem Fall. Nach Ansicht der Gerichte genügt Blick- oder Hörkontakt grundsätzlich, damit die Aufsichtspflicht im Supermarkt gewährleistet ist. Eltern sind dann von Schadenersatzforderungen befreit.

Händler in der Pflicht

In bestimmten Situationen können Eltern ihrer Aufsichtspflicht im Supermarkt nicht nachkommen, etwa beim Bezahlen an der Kasse. Auch wenn ein Kind vom Einkaufswagen aus oder in einem kurzen  unbeobachteten Moment ein Überraschungsei zerstört oder eine Glasflasche aus dem Regal reißt, müssen Eltern nicht zahlen. Den Händler trifft laut Gericht eine Mitschuld, da er gefährdete Ware zu leicht zugänglich macht. 

Die meisten Händler zeigen sich ohnehin kulant, bei größeren Schäden springt meist die Haftpflichtversicherung ein, die Familien unbedingt haben sollten. Grundsätzlich sollten Kinder bis zur Vollendung des siebten Lebensjahrs im Supermarkt aber beaufsichtigt werden. Danach gelten sie als deliktfähig und haften im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst für Schäden, sofern sie die Folgen ihres Tuns abschätzen konnten.

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