Den Umzug von der Steuer absetzen ? So geht´s
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Den Umzug von der Steuer absetzen ? So geht´s

Ein Umzug kann teuer sein. Hier können Sie entweder die tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen oder eine Pauschale geltend machen. Doch wie hoch kann eine Pauschale sein? Was müssen Sie hier alles beachten?

Die Fakten im Überblick

Sie dürfen einen Umzug von der Steuer absetzen, wenn Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort wechseln. Das ist bereits gegeben, wenn Sie durch den Umzug eine Stunde Fahrzeit einsparen. Ziehen Sie aus privaten Gründen um, dürfen Sie den Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Dies kann eine Steuerermäßigung von bis zu 4.000 Euro bedeuten. Die Umzugskosten tragen Sie bei einem beruflich veranlassten Umzug in die Anlage N ein. Bei einem privat veranlassten Umzug tragen Sie die Kosten in den Mantelbogen der Steuererklärung ein. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen umziehen, setzen Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ab.

Wann liegt ein beruflich veranlasster Umzug vor?

Ein beruflich veranlasster Umzug liegt vor, wenn Sie den Arbeitsweg insgesamt um mindestens eine Stunde verkürzen. Es reicht aus, wenn Sie pro einfacher Fahrtstrecke 30 Minuten Fahrzeit einsparen. Ein Umzug in eine andere Stadt lässt sich immer von der Steuer absetzen. Gleiches gilt, wenn Sie aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen.

Welche Kosten sind absetzbar?

Bei einem Umzug dürfen Sie verschiedene Kosten absetzen. Dazu gehören die folgenden Positionen:

- Maklergebühren für Mietimmobilien,

- 30 Cent pro gefahrenen Kilometer,

- doppelte Mietzahlungen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten,

- Transportschäden,

- Transporter-Miete.

Sie dürfen grundsätzlich alles absetzen, was Kosten verursacht. Sie dürfen allerdings nicht die neue Wohnungseinrichtung absetzen. Die damit verbundenen Kosten sind eine reine Privatangelegenheit. Sie dürfen aber, sollten in der alten oder neuen Wohnung Handwerkerkosten anfallen, diese Kosten zu 20 Prozent absetzen. Sie können auch Lagerflächen von der Steuer absetzen, beispielsweise weil Sie Möbel zwischenlagern mussten. Beauftragen Sie Helfer und entlohnen Sie diese, können Sie die damit verbundenen Zahlungen absetzen. Sie dürfen den Zeitaufwand für den Umzug mit einer Verpflegungspauschale abgelten. Hier setzen Sie 24 Euro pro Tag an.

Müssen Sie sämtliche Umzugskosten nachweisen?

Sie müssen nicht alle Umzugskosten belegen können. Bei den folgenden Ausgaben benötigen Sie keinen Beleg:

- Umschreiben des Personalausweises,

- Renovierung der alten Wohnung,

- Verpflegung für Umzugshelfer,

- Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung,

- Änderung des Telefonanschlusses,

- Ummelden eines Pkw.

Ist der Umzug beruflich veranlasst, dürfen Sie die Umzugspauschale um 50 Prozent erhöhen. Sollten die tatsächlichen Kosten höher sein, müssen Sie diese nachweisen. Trägt Ihr neuer Arbeitgeber die Umzugskosten, dürfen Sie diese nicht absetzen. Die Umzugspauschalen sind die folgenden:

Datum des Umzugs Verheiratete & Alleinstehende Ledige Zuschlag für weitere Personen im Haushalt
seit 1. März 2018 1.573 EUR 787 EUR 347 EUR
ab 1. April 2019 1.622 EUR 811 EUR 357 EUR
ab 1. März 2020 1.639 EUR 820 EUR 361 EUR

Ist Ihr Umzug beruflich veranlasst, muss Ihr Kind oft den Unterrichtsstoff nachholen. Dann beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten der Nachhilfe.

Ende des Umzugs Unterrichtskosten
seit 1. März 2018 1.984 EUR
ab 1. April 2019 2.045 EUR
ab 1. März 2020 2.066 EUR

Die Unterrichtskosten für Ihr Kind dürfen Sie bis zur Höhe der oben genannten Beiträge ansetzen. Das Finanzamt zieht dann die Hälfte des Betrags von der Steuer ab. Übersteigen die Nachhilfekosten den Höchstbetrag, zieht das Finanzamt den Betrag zu 75 Prozent ab.

Wie sieht es bei einem privat veranlassten Umzug aus?

Ziehen Sie aus rein privaten Gründen um, dürfen Sie die Arbeits- und Fahrtkosten steuerlich absetzen. Ziehen Sie aus gesundheitlichen Gründen um, geben Sie die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen an. Dann benötigt das Finanzamt aber ein ärztliches Attest.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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