Darum sollten auch Studenten eine Steuererklärung machen
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Darum sollten auch Studenten eine Steuererklärung machen

Du bist Student und verdienst wenig oder gar nichts? Du solltest dennoch eine Einkommenssteuererklärung machen. Wir erklären Dir warum!

Studenten: Steuererklärung lohnt sich immer

Studenten, die einen Nebenjob ausüben, bekommen nicht den vollen Lohn ausgezahlt. Der Arbeitgeber berechnet die Steuerlast nach dem aktuellen Einkommen. Deshalb kann es sein, dass du bei einem Ferienjob Lohnsteuer abgezogen bekommst, obwohl du eigentlich keine zahlen müsstest. Solltest du bei einem Nebenjob oder einem Job in den Semesterferien in einem Monat viel Geld verdienen, bezahlst du vergleichsweise hohe Steuern. Denn der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer so berechnen, als ob du diesen Lohn in jedem Monat erhältst. Verdienst du in den nächsten Monaten wenig oder gar nichts, dann bekommst du die Steuern vom Finanzamt zurück. Dazu musst du aber eine Einkommenssteuererklärung machen. Diese machst du immer im Folgejahr. Du bekommst die zu viel gezahlten Steuern dann über eine Überweisung zurück. Die Finanzämter brauchen normalerweise ein bis zwei Monate, um deine Steuererklärung zu bearbeiten. Du musst dich also immer etwas gedulden.

Der Grundfreibetrag

Jeder Einkommenssteuerpflichtige darf einen gewissen Geldbetrag pro Jahr verdienen, auf den er keine Steuern zahlt. Der sogenannte Grundfreibetrag beläuft sich im Jahr 2019 auf 9.168 Euro und in 2020 auf 9.408 Euro. Der Grundfreibetrag existiert, um Personen, die wenig verdienen, das Existenzminimum zu sichern. Als Student bekommst du die von dir gezahlten Steuern auch zurück, wenn das Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Denn du hast viele Ausgaben, die du absetzen kannst. Dazu musst du eine Steuererklärung absenden und dem Finanzamt mitteilen, dass du Ausgaben hattest, beispielsweise für ein Semesterticket oder Lernmaterialien. Der Staat zieht diese Ausgaben dann von deinem Einkommen ab: das bedeutet, dass du im Normalfall die gesamten Steuern zurückbekommst.

Der Verlustvortrag

Es gibt noch einen weiteren Grund, warum du eine Einkommenssteuererklärung erstellen solltest. Solltest du überhaupt nichts verdienen, kannst du die Ausgaben für dein Studium dennoch absetzen. Das Finanzamt gesteht dir dann für die Folgejahre einen Verlustvortrag zu, also so eine Art Steuergutschein. Startest du nach deinem Studium in das Berufsleben, rechnet das Finanzamt die Verluste der vergangenen Jahre an. Du kannst also rein theoretisch, sollte der Verlustvortrag hoch genug sein, steuerfrei in das erste Berufsjahr starten. Du bekommst dann ein viel höheres Nettogehalt, also oft mehrere tausend Euro mehr. Studenten, die keine Einkommenssteuererklärung erstellen, verschenken bares Geld. Den Verlustvortrag kannst du als Student bis zu sieben Jahre lang rückwirkend geltend machen. Es ist also im Grunde nie zu spät, um sich die Ausgaben im Studium noch zurückzuholen.

Müssen Studenten eine Steuererklärung machen?

Solltest du kein Geld verdienen, musst du keine Einkommenssteuererklärung machen. Eine Steuererklärung ist aber auf jeden Fall verpflichtend, wenn du über dem Grundfreibetrag liegst. Dabei ist es egal, ob du selbst arbeitest, oder das Geld über Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte erzielst. Eine Steuererklärung ist auch verpflichtend, wenn du selbstständig oder bei verschiedenen Arbeitgebern tätig bist.

Ist eine Steuererklärung schwer?

Nein, mittlerweile ist eine Steuererklärung sehr einfach. Solltest du nicht durchblicken, kannst du einen Steuerberater beauftragen oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein beitreten. Dort bezahlst du einen geringen Jahresbeitrag, die Vereinsmitglieder helfen dir hier mit der Steuererklärung. Grundsätzlich kannst du eine Steuererklärung aber einfach selbst machen. Dafür musst du dich bei Elster, dem Steuerportal des Finanzamts anmelden. Du kannst die gesamte Steuererklärung online abwickeln. Zwar lohnt es sich Belege und Rechnungen zu sammeln. Zumeist kannst du aber mit Pauschalen arbeiten. Diese trägst du einfach in die dafür vorgesehenen Felder ein und rechnest deine Ausgaben pauschal ab. Das bedeutet, dass du keine Nachweise benötigst. Für eine Steuererklärung brauchst du zumeist nur eine knappe Stunde, zumeist sogar weniger.

Was kannst du als Student absetzen?

Als Student kannst du bis zu 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Solltest du dich in einem dualen Studium, einer zweiten Berufsausbildung oder einem Zweitstudium befinden, machst du die Kosten als Werbungskosten geltend.

Arbeitnehmerpauschalbetrag, Entfernungspauschale & Verpflegungspauschale

Jobbst du nebenbei als Arbeitnehmer, kannst du 1.000 Euro pauschal von der Steuer abziehen. Dabei handelt es sich um den Arbeitnehmerpauschalbetrag. Beachte aber, dass du entweder die Pauschale ansetzen oder die tatsächlichen Kosten geltend machen musst. Beides zusammen geht nicht. Solltest du an einer Exkursion teilnehmen oder täglich weit zur Uni fahren, kannst du die Kosten absetzen. Hier ist es egal, welches Verkehrsmittel du benutzt. Ob Fahrrad, Auto oder Straßenbahn: Du kannst pro gefahrenen Kilometer eine Pauschale von 30 Cent ansetzen. Solltest du ein Praktikum machen, kannst du für die ersten drei Monate des Praktikums auch eine Verpflegungspauschale geltend machen. Diese beträgt pro Tag Abwesenheit 24 Euro. Bist du zwischen acht und 24 Stunden abwesend, bekommst du immerhin noch eine Pauschale von 12 Euro pro Tag.  

Was kannst du noch absetzen?

Als Student kannst du alles absetzen, was im Rahmen deines Studiums anfällt. Dazu gehören:

- Umzugskosten

- Studiengebühren

- Semesterticket

- Fahrten zur Universität

- Fahrten zu einer Zweitwohnung

- Heimfahrten zu den Eltern

- Telefon- und Internetkosten (zu 20 Prozent)

- Kontoführungsgebühren

- Materialkosten für Papier und Stifte

- Laptop & Smartphone, sofern du dies fürs Studium benötigst

- Fachliteratur wie Bücher

- Ticket für den Busverkehr

- typische Berufskleidung, z.B. Labor- oder Arztkittel

Denk daran, dass du viele dieser Ausgaben mit einer Pauschale geltend machen kannst. Sollten die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, brauchst du die Belege zunächst einmal nicht einzureichen. Das Finanzamt verlangt aber manchmal, dass du die Belege nachreichst. Deshalb musst du diese bis zum Abschluss des Steuerverfahrens aufbewahren.

Nein. Da es sich bei den BAföG-Zahlungen nicht um eine Art Lohn handelt, müssen Studierende dies auch nicht in ihrer Steuererklärung angeben.
Das Gesetz sieht für Werkstudenten einen Steuerfreibetrag von bis zu 9168 Euro im Jahr vor. Wer über diesen Betrag kommt, muss Steuern abgeben - alles, was darunter fällt, muss nicht versteuert werden.
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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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