Blinkt das Taxischild rot, heißt es: Vorsicht!
© RomanBabakin/ iStock/Getty Images Plus
Letztes Update am: 

Blinkt das Taxischild rot, heißt es: Vorsicht!

Leider sind Überfälle auf Taxifahrer keine Seltenheit. Hunderte Fahrer werden jedes Jahr in Deutschland bei Gewalttaten verletzt, seltener kommt es auch zu Todesfällen. Zwei Warnsysteme im Taxi sollen für mehr Sicherheit sorgen.

Das Taxischild blinkt rot: Was bedeutet das?

Taxis müssen mit einem hör- und sichtbaren Warnsystem ausgestattet sein, um potentielle Täter in die Flucht zu schlagen. Wird der Taxialarm ausgelöst, ertönt dauerhaft die Hupe und die Lichtanlage nimmt vollständig ihren Betrieb auf.

Viele Taxis verfügen außerdem über einen stillen Alarm, der weit weniger bekannt ist. Wird dieser betätigt, beginnen rote LED-Warnleuchten zu blinken, die im Taxischild auf dem Dach eingebaut sind. Jeder, der das Leuchten links und rechts vom Schriftzug „Taxi“ bemerkt, sollte umgehend die Polizei verständigten (Rufnummer 110). Nach Möglichkeit fahren Sie dafür rechts heran, wählen dann den Notruf, greifen selber aber nicht ein. 

Taxischild blinkt rot: Was bewirkt der stille Alarm?

Wenn ein Taxifahrer in eine Notlage gerät, beispielsweise durch einen Überfall, kann es situationsbedingt zu gefährlich sein, den lauten Taxialarm zu betätigen. Durch das Auslösen des akustischen Warntons wäre der Täter im Wagen ebenfalls gewarnt, die Anwendung von Gewalt damit nicht unwahrscheinlich. Um das zu verhindern, besteht die Möglichkeit, alternativ den „stillen Alarm“ zu nutzen. Dann beginnen die roten LEDs im Taxischild auf dem Autodach zu blinken. Wenn der Fahrer über Funk mit der Zentrale verbunden ist, erhält diese zugleich automatisch ein Warnsignal und wird zugleich über den genauen Standpunkt des Notfalls informiert. Dadurch wird sehr schnelle Hilfe möglich.

Taxischild blinkt rot: Wenn keine Verbindung zur Zentrale besteht

Da die Auftragsvergabe heute in vielen Fällen über das Mobilfunknetz erfolgt, fehlt die Funkverbindung zur Zentrale. Der stille Alarm ist dann ausschließlich von außen sichtbar. Damit ist der Fahrer darauf angewiesen, dass die Polizei durch aufmerksame Passanten oder andere Verkehrsteilnehmer verständigt wird. Dabei sollten der genaue Standpunkt des Taxis, der eigene Name sowie idealerweise auch das Kennzeichen des Taxis übermittelt werden.

Hinweis: Damit sich Taxifahrer im Falle eines Überfalls besser wehren können, galt bis 2015 für sie keine Anschnallpflicht. Dadurch stieg jedoch das Verletzungsrisiko bei Unfällen stark an. Da diese Gefahr weit höher ist, müssen sich Taxifahrer inzwischen ebenfalls anschnallen.

Wie finden Sie diesen Artikel?