Terrassenüberdachung: Ist eine Baugenehmigung nötig?
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Terrassenüberdachung: Ist eine Baugenehmigung nötig?

Beim Sommerregen im Trockenen sitzen, den Blick ins Grüne genießen – was gibt es für Gartenfreunde Schöneres als eine Terrassenüberdachung? Doch ist dafür eine Baugenehmigung nötig? Wir klären auf.

Eine Terrassenüberdachung ist Komfort pur

Vielleicht haben Sie auch schon einmal Ihre Nachbarn beneidet, die bei plötzlich einsetzendem Sommerregen gemütlich auf Ihrer überdachten Terrasse sitzen bleiben, nicht hektisch die Sitzauflagen verstauen und den gedeckten Tisch abräumen. Ein Dach über der Terrasse ist Komfort pur. Doch wer jetzt einfach den nächsten Baumarkt ansteuert, um einen Bausatz zu erstehen, sollte bedenken, dass es sich bei einer festen Überdachung – im Gegensatz zum Beispiel zu einer Markise – aus rechtlicher Sicht meist um eine Umbau– beziehungsweise Ausbaumaßnahme an einem bestehenden Gebäude handelt. Mit anderen Worten: Für eine Terrassenüberdachung kann eine Baugenehmigung nötig sein! Und das erfordert eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Ob eine Genehmigung nötig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise vom sogenannten “umbauten Raum” – beträgt er nicht mehr als 30 Kubikmeter (was bei drei Metern Raumhöhe jedoch gerade einmal zehn Quadratmeter Grundfläche entspricht), ist eine Terrassenüberdachung vielfach ohne Baugenehmigung erlaubt – aber eben nicht immer. Denn die baurechtlichen Vorschriften für solche Kleinvorhaben sind je nach Bundesland, manchmal sogar je nach Stadt oder Gemeinde oft unterschiedlich geregelt. Das Material – ob Holz oder Metall, ob Sicherheitsglas oder Wellkunststoffplatten – spielt dabei keine Rolle.

So gehen Sie auf Nummer sicher

Wer eine Terrassenüberdachung einfach ohne Baugenehmigung errichtet, macht sich sogar strafbar. Schlimmstenfalls droht nicht nur eine Ordnungsstrafe, sondern die teuer erstandene Überdachung muss auch wieder abgebaut werden. Und falls Sie jetzt denken, den kleinen Anbau bemerkt ohnehin niemand: Neidische Nachbarn gibt es überall! Wer also auf der sicheren Seite sein und Stress vermeiden will, erkundigt sich vorher beim örtlichen Bauamt. Die Anfrage an sich ist kostenlos. Wenn für die Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung erforderlich ist, lassen Sie sich das am besten schriftlich bestätigen. Fall Sie eine Bauanzeige oder einen Bauantrag stellen müssen, erfahren Sie auf dem Amt, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen. Ansprechpartner in Ihrer Nähe sind direkt unter diesem Text aufgelistet.

WE
Wolfgang Ellermann
Autor/-in
Als leidenschaftlicher Hobby Gärtner setzt sich Wolfgang Ellermann auch in seinen Artikeln mit den täglichen Fragen rund um den Garten auseinander. Ebenfalls ist er begeisterter Angler und Hobby-Läufer.
Wolfgang Ellermann
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