Heizkosten berechnen: So einfach geht es
Heizkosten pro Monat – ist die Pauschale gut kalkuliert?
Als Mieter zahlen Sie in der Regel eine monatliche Heizkostenpauschale, die sich am zu erwartenden Verbrauch orientiert. Ob dieser Abschlag gut kalkuliert wurde, zeigt sich bei der jährlichen Heizkostenabrechnung. Wurde zu viel gezahlt, bekommen Sie eine Rückerstattung; wurde zu wenig gezahlt, steht eine Nachzahlung an.
Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser. Um möglichen Fehlern auf den Grund gehen zu können und böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die Heizkosten selber berechnen. Oder zumindest überschlagen, um sie dann im Zweifel von Experten vom Verbraucherschutz oder einem Mieterverein genau prüfen zu lassen.
So überschlagen Sie Heizkosten mit Hilfe eines Energieausweises
In der Regel gibt es für eine Mietwohnung einen Energieausweis, auf dem sich diverse Angaben zur Bewertung des energetischen Zustands Ihres Wohnhauses befinden. Darunter auch der Endenergiebedarf des Gebäudes. Der Wert sagt aus, wie viel Energie ein Haus pro Quadratmeter benötigt, um alle Räume auf Wohntemperatur zu heizen.
Mit dieser Formel berechnen Sie die Heizkosten:
(Endenergiebedarf in Kilowattstunden pro Jahr je qm) x (Wohnfläche in qm) x (Rohstoffpreis in Euro pro Kilowattstunde) = Heizkosten in Euro pro Jahr.
Der tatsächliche Verbrauch ist allerdings vom Benutzerverhalten abhängig: Wie warm haben Sie es gern? Wie häufig lüften Sie? Wie viele Räume heizen Sie dauerhaft? Deshalb ist auch mit der oben genannten Formel nur eine ungefähre Kalkulation möglich – aber auch die kann schon hilfreich sein, wenn die Heizkostenabrechnung ins Haus flattert.
Heizkosten berechnen mit Wärme- oder Gaszähler
Genauere Schlüsse auf die Heizkosten lässt ein Wärmemengenzähler oder ein Gaszähler zu:
- Haben Sie eine Gasetagenheizung in Ihrer Wohnung, können Sie den Gasverbrauch in Kubikmeter ablesen. Diesen rechnen Sie in Kilowattstunden um, indem Sie das Volumen in Kubikmeter mit dem Heizwert und der Zustandszahl multiplizieren. Diese beiden Werte finden Sie in der Regel auf Ihrer jährlichen Abrechnung des Gasversorgers. Die Kilowattstunden multiplizieren Sie abschließend mit dem aktuellen Gaspreis.
- An Wärmezählern, die mit den wasserführenden Rohrleitungen einer zentralen Heizungsanlage verbunden werden, kann die verbrauchte thermische Energie in Kilowattstunden abgelesen werden.