Heizkostenabrechnung prüfen: Darauf sollten Sie achten
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Heizkostenabrechnung prüfen: Darauf sollten Sie achten

Die jährliche Heizkostenabrechnung ist manchmal mit einer Nachzahlung verbunden. Doch nicht immer wurden die einzelnen Posten vom Vermieter korrekt berechnet. Worauf Sie bei der Heizkostenabrechnung achten sollten, erfahren Sie hier.

Überweisen Sie die Nachzahlung nicht vorschnell

Mieter zahlen in der Regel einen monatlichen Abschlag für die Nebenkosten, in dem auch die Heizkosten enthalten sind. Einmal im Jahr erhalten sie die Heizkostenabrechnung. Fällt sie höher aus als die Summe der zwölf Abschläge, sollen die Mieter die Differenz mit einer Nachzahlung ausgleichen. Doch bevor Sie den Betrag vorschnell überweisen, prüfen Sie die Heizkostenabrechnung genau, denn in manchen Fällen sind dort Posten aufgeführt, die der Vermieter gar nicht abrechnen darf.

Heizkosten nur zum Teil verbrauchsabhängig

Die Heizkostenabrechnung muss zumindest zu einem Teil verbrauchsabhängig sein. Dieser Teil berücksichtigt also den unterschiedlichen Wärmeverbrauch der einzelnen Bewohner des Wohngebäudes. Ein anderer Teil wird auf alle Bewohner umgelegt. Das ist auch sinnvoll, denn ein beträchtlicher Anteil der Heizkosten wird schon durch die Inbetriebnahme der Heizung verursacht, ohne dass ein Heizkörper Wärme entnimmt. 

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Fehlerquellen bei der Heizkostenabrechnung

Um Fehler in der Heizkostenabrechnung zu erkennen, sollten Sie folgende Punkte und Kostenpositionen genau unter die Lupe nehmen:

  • Abrechnungszeitraum: Jede Abrechnung muss den Zeitraum angeben, für den sie gilt. Prüfen Sie, ob sich der Zeitraum lückenlos an die vorige Abrechnung anschließt und ob er genau ein Jahr umfasst – oder einen kürzeren Zeitraum, falls Sie im Laufe des letzten Jahres eingezogen sind.
  • Vorauszahlungen: Kontrollieren Sie, ob die Höhe und die Anzahl der bereits geleisteten monatlichen Abschläge korrekt verrechnet wurden.
  • Aufschlüsselung der Heizkosten: Die Heizkostenabrechnung muss jede Kostenposition einzeln aufführen, sowohl den Gesamtbetrag als auch den individuellen Verbrauch des Mieters. Ebenso muss aus der Abrechnung hervorgehen, mit welchem Verteilerschlüssel die einzelnen Kosten auf Sie umgelegt wurden. Mindestens 50 Prozent und maximal 70 Prozent aller Kosten müssen nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet werden.
  • Auflistung der Heizkosten: Kontrollieren Sie, was Ihr Vermieter hier alles veranschlagt. Die Kosten für den Brennstoff sowie die Heiznebenkosten – zum Beispiel für die Wartung der Heizung oder den Schornsteinfeger – müssen vom Mieter bezahlt werden. Etwaige Reparaturkosten der Heizung darf der Vermieter allerdings nicht auf den Mieter umlegen.
  • Warmwasserkosten: Die Kosten für die Wassererwärmung müssen bei zentralen Warmwasseranlagen in Mehrfamilienhäusern separat ausgewiesen werden. Den Verbrauch können Sie mit einem Wärmemengenzähler selbst ablesen und mit der Abrechnung vergleichen. Mieter ohne Zähler dürfen die Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten pauschal um 15 Prozent kürzen, wenn diese verbrauchsunabhängig erstellt wurde.
  • Vorjahresabrechnung: Vergleichen Sie die aktuelle Heizkostenabrechnung mit der des Vorjahres. Ergeben sich trotz vergleichbaren Verbrauchs deutlich höhere Kosten, lassen Sie die Abrechnung von einem Experten prüfen. Es ist möglich, dass der Verbrauch falsch abgelesen wurde. Lesen Sie Ihren Zähler selbst von Zeit zu Zeit ab und vergleichen Sie den Verbrauch.
  • Wohnungsleerstand: Stand eine Wohnung in Ihrem Gebäude für längere Zeit leer, darf der Vermieter die anteiligen Kosten dafür nicht auf die anderen Mieter übertragen. Die Quadratmeter-Angaben aller Einheiten dürfen sich also im Vergleich zum Vorjahr nicht verändern.

Darüber hinaus ist es ratsam, sich beim Mieterbund über die durchschnittlichen Heiz- und Warmwasserkosten in Deutschland zu informieren. Auch wenn diese von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausfallen, sollten Sie den Vermieter kontaktieren, wenn er Ihnen Kosten weit über dem Durchschnitt berechnet.

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Heizkostenabrechnung prüfen lassen

Misstrauen Sie der Heizkostenabrechnung, dann wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Mietverein. Experten prüfen dort alle Angaben auf Zulässigkeit und Plausibilität. Gegebenenfalls unterstützen sie Sie bei der Formulierung eines Widerspruchs, für den Sie ein Jahr nach Erhalt der Abrechnung Zeit haben. Bei vielen Mietvereinen können Sie Ihre Heizkostenabrechnung sogar online prüfen.

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