Fachunternehmererklärung für die Heizung: Wichtig für Bauherren
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Fachunternehmererklärung für die Heizung: Wichtig für Bauherren

Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, wird mit vielen Vorschriften und Fachbegriffen konfrontiert. Einer davon ist die sogenannte Fachunternehmererklärung für die Heizung. Hier erfahren Sie, was hinter der Bezeichnung steckt und warum die Bescheinigung für Bauherren wichtig ist.
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Fachunternehmererklärung für die Heizung: Was ist das?

Wenn Sie in Ihrem Haus eine neue Heizung von einer Firma einbauen lassen oder diese sanieren möchten, sollten Sie Wert auf eine Fachunternehmererklärung legen. Hierbei handelt es sich um ein Dokument, mit dem das ausführende Unternehmen bestätigt, dass es seine Arbeiten korrekt, sprich den geltenden Standards, ausgeführt hat. 

Die konkreten Anforderungen gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, die regelmäßig aktualisiert wird. Wichtige Punkte in der Fachunternehmererklärung für die Heizung sind beispielsweise die verbauten Heizungsarten, hydraulischer Abgleich, Lüftungstechnik und Dämmmaßnahmen.

Fachunternehmerbescheinigung oder Fachunternehmererklärung: Der Unterschied
Im privaten Baurecht werden Sie für gewöhnlich nur mit der Fachunternehmererklärung zu tun haben, die Sie nach Abschluss der Baumaßnahmen erhalten.  Dem gegenüber steht die Fachunternehmerbescheinigung, die Baufirmen einreichen müssen, wenn sie sich um Aufträge aus öffentlicher Hand bewerben. Damit versichern sie, die personellen, wirtschaftlichen und fachlichen Ressourcen zu haben, um den Auftrag erfüllen zu können, sollten sie den Zuschlag bekommen.

Warum ist die Fachunternehmererklärung wichtig?

Die Fachunternehmererklärung dient Ihnen Nachweis, wenn Sie als Bauherr oder Gebäudeeigentümer die Einhaltung bestimmter Auflagen bei energetisch wirksamen Baumaßnahmen belegen müssen. Die Erklärung ist zum Beispiel wichtig, wenn Sie später einen Energieausweis für Ihr Haus erstellen lassen wollen.

Bedeutsam ist das Dokument auch, wenn Sie für die neue Heizung Fördermittel beantragt haben – zum Beispiel beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder anderen örtlichen Förderträgern. Mit der Fachunternehmererklärung haben Sie eine Bestätigung dafür, dass die Fördervoraussetzungen bei den Bauarbeiten eingehalten wurden. 

Wichtig: Die Bescheinigung sollten Sie mindestens fünf Jahre lang aufbewahren, damit Sie sie bei einer eventuellen Überprüfung im Nachhinein vorlegen können.

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Wo bekomme ich die Fachunternehmererklärung?

Die Fachunternehmererklärung sollte das Unternehmen dem Bauherrn nach der Fertigstellung der Maßnahme ohne Aufforderung übergeben. Sollte das bei Ihnen nicht der Fall sein, sollten Sie diese unbedingt bei der Firma anfordern.

Die Bescheinigung kann formlos ausgefüllt sein, denn es gibt dafür keine gesetzlichen Vorgaben. Damit keine wichtigen Angaben vergessen werden, ist es aber ratsam, auf Mustervorlagen zurückzugreifen, die Sie im Internet downloaden können. Bei Unvollständigkeit kann es sein, dass die Förderanstalt das Dokument nicht anerkennt.

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