Corona-Krise: Wann darf ich noch zum Arzt – und worauf muss ich achten?
Darf ich während des Teil-Lockdowns zum Zahnarzt?
Abstand halten von 1,5 bis 2 Metern – beim Zahnarzt ist das nicht möglich. Viele sind daher verunsichert und fragen sich, ob sie während des Teil-Lockdowns zum Zahnarzt gehen können. Behandlungen und Zahnreinigungen sind weiterhin möglich.
Zahnärzte haben ihren Praxisbetrieb auf die aktuelle Situation angepasst, um die Hygiene-Auflagen einhalten zu können: Im Wartezimmer stehen die Stühle weit auseinander. Nur wenige Patienten warten zeitgleich. Vor oder nach Betreten der Praxis müssen Hände gewaschen und desinfiziert werden. Zahnärzte und zahnmedizinische Fachangestellte tragen einen Mund-Nasen- oder einen Gesichtsschutz. In manchen Fällen erheben Zahnärzte eine sogenannte Hygiene-Pauschale von knapp 7 Euro pro Sitzung - sowohl bei Privat- als auch bei Kassenpatienten. Fragen Sie nach, ob auch Ihr Zahnarzt die Pauschale für Ihre Behandlung in Rechnung stellt.
Rat: Sind Sie unsicher oder haben Sie Angst vor einer Ansteckung, können Sie reine Kontrolluntersuchungen und Vorsorgetermine weiterhin verschieben. Sagen Sie bestehende Termine frühzeitig ab. Lässt sich der Termin nicht verschieben, fragen Sie bei Ihrem Zahnarzt nach, worauf Sie beim Besuch der Praxis achten müssen.
Haben Sie bereits Symptome einer akuten Atemwegserkrankung wie Schnupfen, Halsschmerzen, Husten, Fieber, SchĂĽttelfrost oder Kopf- und Gliederschmerzen, sollten Sie erst nach Abklingen der Erkrankung zum Zahnarzt gehen.
Ich habe akute Zahnschmerzen und Covid-19-Symptome: Was soll ich tun?
Haben Sie akute Zahnschmerzen und Symptome einer Atemwegserkrankung, rufen Sie bei Ihrem Zahnarzt an und fragen Sie nach, wie Ihnen geholfen werden kann. Für akute zahnärztliche Notfälle bei Covid-19-Patienten haben die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen Schwerpunktpraxen in den Bundesländern eingerichtet. Ihr Zahnarzt kann Ihnen eine solche Schwerpunktpraxis nennen. Diese Praxen sind ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Zahnschmerz-Patienten geöffnet, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht.
Corona-Krise: Kann ich zum Augenarzt gehen?
Nicht nur Zahnärzte, auch Augenärzte kommen ihren Patienten nahe. Daher gilt auch hier: Termine wie Check-ups und Vorsorgeuntersuchungen können weiterhin verschoben werden. Notfälle wie eine Augenverletzung oder eine plötzlich eintretende Sehverschlechterung werden von Augenärzten versorgt.
Rat: Haben Sie einen Kontroll- oder Vorsorgetermin beim Augenarzt und fühlen Sie sich in der aktuellen Situation unsicher, fragen Sie nach, ob Sie den Termin zu einem späteren Zeitpunkt wahrnehmen können. Ist der Besuch beim Augenarzt therapeutisch notwendig, fragen Sie nach, was Sie beachten müssen, damit die Hygieneschutzregeln eingehalten werden. Wenn möglich sollten Sie alleine die Praxis aufsuchen.
Wichtig: Haben Sie bereits Symptome einer akuten Atemwegserkrankung, sollten Sie - wenn kein akuter Notfall oder dringlicher Termin vorliegt - erst nach Abklingen der Erkrankung zum Augenarzt gehen. Sagen Sie bestehende Termine, die Sie nicht wahrnehmen können oder möchten, frühzeitig ab. Haben Sie akute Augenbeschwerden und Symptome einer Atemwegserkrankung, rufen Sie bei Ihrem Augenarzt an und fragen Sie nach, wie Ihnen geholfen werden kann.
Videosprechstunden beim Arzt während der Corona-Pandemie
Was bei Zahnärzten und Augenärzten nicht funktioniert, hat bei anderen Arztgruppen gute Chancen: Videosprechstunden. Diese werden immer öfter genutzt. Videosprechstunden können sowohl bei Ärzten als auch bei Psychotherapeuten und Hebammmen eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Diese Videosprechstunden können unbegrenzt und flexibel für alle Fälle genutzt werden, in denen es therapeutisch sinnvoll ist. Auch Schmerztherapeutische Gespräche können künftig dauerhaft per Videosprechstunde erfolgen.
AusfallgebĂĽhren: Kosten durch nicht wahrgenommene Behandlungstermine?
Haben Sie Termine bei einem Arzt, einem Physiotherapeuten oder bei der Krankengymnastik, sollten Sie sich zuvor telefonisch erkundigen, ob dieser wie geplant stattfindet. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen, etwa weil Sie erkrankt oder in Quarantäne sind oder Sie aufgrund anderer Gegebenheiten verhindert sind, rufen Sie frühzeitig bei Ihrem Behandler an und sagen Sie den Termin ab. So hat der Behandler die Chance, den Termin an andere wartende Patienten zu vergeben und zugleich Ausfälle gering zu halten.
Ob der Patient für den abgesagten Termin Schadensersatz leisten muss, hängt laut der Verbraucherzentrale Hamburg davon ab, ob er die Absage des Termins selbst verantworten muss. Konnten Sie den Termin beispielsweise nicht rechtzeitig absagen, weil Sie kurzfristig in Quarantäne mussten, liegt der VZHH zufolge kein schuldhaftes Verhalten vor.
Muss ich fĂĽr eine Krankschreibung zum Arzt?
Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind bundesweit möglich - vorerst bis 31. März 2021. Die telefonische Krankschreibungen gilt für sieben Tage. Es ist eine einmalige telefonische Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage möglich.
Muss ich meine Versichertenkarte vorlegen?
Findet in dem Quartal der Kontakt zwischen Arzt und Patient ausschlieĂźlich telefonisch statt, muss die elektronische Gesundheitskarte nicht eingelesen werden. Die behandelnde Praxis ĂĽbernimmt die Versichertendaten fĂĽr die Abrechnung aus der Akte des Patienten.
Wie bekomme ich ein Rezept fĂĽr Medikamente?
Da die Infektionszahlen in Deutschland weiterhin sehr hoch sind, dürfen Ärzte ihren Patienten wieder Rezepte, Folgerezepte und Überweisungen per Post zusenden. Des Weiteren dürfen Folgeverordnungen von Heil- und Hilfsmitteln, Krankenfahrten sowie die häusliche Krankenpflege telefonisch ausgestellt werden. Voraussetzung für die telefonische Ausstellung ist, dass der Patient bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung beim Arzt war und eine Untersuchung erfolgt ist. Diese Regelungen sollen bis Ende Januar 2021 gelten. Haben Sie Fragen hierzu, kontaktieren Sie Ihren Arzt.
Verdacht auf Corona-Infektion: Was tun?
Hatten Sie persönlichen Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde? Haben Sie sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten? Oder zeigen Sie die Hauptsymptome von Corona (Fieber über 38 Grad, trockener Husten, Abgeschlagenheit)? Dann sollten Sie sich unverzüglich mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, Ihren Hausarzt anrufen oder die 116117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst wählen und erfragen, wie Sie sich verhalten sollen.
Achtung: Auf keinen Fall sollten Sie ohne AnkĂĽndigung eine Arztpraxis aufsuchen. Leiden Sie unter akuter Atemnot, sollten Sie den Notruf unter 112 kontaktieren.
Ich habe einen Termin für eine Operation – wird diese wegen Corona verschoben?
Angesichts der steigenden Infektionszahlen seit Ende Oktober warnen Krankenhäuser, dass damit zu rechnen sei, dass planbare Operationen, also nicht notfallmäßige Eingriffe, in besonders belasteten Regionen und Kliniken verschoben werden müssten. Jeder Krankenhauspatient soll bei der Aufnahme auf COVID-19 getestet werden.
Rat: Haben Sie einen Termin für eine Operation oder einen Eingriff, rufen Sie in der Klinik an und fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen. Die Entscheidung, ob ein Eingriff verschoben wird, prüft der Arzt im Einzelfall. Eine Operation kann verschoben werden, wenn der Arzt zu der Einschätzung kommt, dass der Patient in den kommenden 2 Monaten ohne diese Versorgung auskommen kann.
FĂĽr wen ist eine Pneumokokken-Impfung sinnvoll?
Es steht noch kein Impfstoff gegen das neuartige Coronavirus zur Verfügung. Forscher weltweit arbeiten intensiv an einem solchen Impfstoff. Wann eine Impfung gegen COVID-19 verfügbar sein wird, ist derzeit noch unklar. Allerdings empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Pneumokokken-Impfung für:
- Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren mit Prevenar 13 oder Synflorix
- Personen mit Immundefizienz
- Senioren ab 70 Jahren
- Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma oder COPD) mit Pneumovax 23
Zwar schützt die Pneumokokken-Impfung nicht vor COVID-19. "Allerdings können Pneumokokken-Infektionen zu schweren Lungenentzündungen und Sepsis führen und die Versorgung der Patienten auf einer Intensivstation ggf. mit Beatmung erfordern. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon über die Maßen belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden. (...) Es ist zudem plausibel, dass die Pneumokokken-Impfung eine bakterielle Superinfektion durch Pneumokokken bei Patienten mit COVID-19 verhindern kann. Bei Influenza-Erkrankungen sind bakterielle Superinfektionen durch Pneumokokken eine bekannte Komplikation", so das Robert Koch-Institut.
Brauche ich Desinfektionsmittel zuhause?
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht für gesunde Menschen derzeit keine Notwendigkeit, im Alltag Desinfektionsmittel zu verwenden. Normale, haushaltsübliche Reinigungsmittel sind den Experten zufolge in einem Haushalt ohne Corona-Infizierte ausreichend. Generell seit es in einem Haushalt mit gesunden Personen aber sinnvoll, die Stellen, die häufig von allen angefasst werden - etwa Türgriffe und Lichtschalter - häufiger mit Allzweckreiniger, Seife oder Spülmittel und Wasser zu reinigen.