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Karte mit Treffern für bestatter in osnabrück

Bestatter in Osnabrück (20 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Bestattungskosten in Osnabrück hängen von den Umständen und den eigenen Vorstellungen ab. Schnell liegen die Preise für eine Bestattung über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro möglich, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenzen. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen und eine erste Kostenschätzung erbeten werden.
Ein wesentlicher Kostenfaktor bei einer Bestattung ist die Gestaltung des Grabes. Allein der Grabstein und die Einfassung können schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Ein Urnengrab ist dabei etwas günstiger als ein klassisches Grab für eine Erdbestattung. Diese Ausgaben entfallen weitgehend, wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in das die oder der Verstorbene beigesetzt werden kann. In diesem Fall müssen lediglich die Kosten für die Aktualisierung der Grabinschrift berücksichtigt werden. Beachten Sie jedoch, dass in beiden Fällen Kosten für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neuanlage anfallen.
Unterschätzt werden oft die Kosten für einen Sarg. Dieser kostet oft mehrere Tausend Euro. Die Preise liegen hier allerdings - je nach Anspruch - weit auseinander. Gerade bei Feuerbestattungen werden oft lieber günstige Modelle gewählt. Die Kosten für die Verbrennung sind dagegen nur mit einigen hundert Euro zu kalkulieren. Um den Sarg und dessen Ausstattung kümmert sich im Regelfall der Bestatter. Das Bestattungsinstitut organisiert meist auch den Transport, kümmert sich auf Wunsch um den Blumenschmuck und die Aufbereitung der Leiche. Die Kosten dafür sollten am besten direkt bei einem Bestattungsunternehmen in Osnabrück erfragt werden.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
In der Regel steht es Ihnen als nächster Angehöriger frei, den Bestatter zu bestimmen, der die Beerdigung für einen Verstorbenen arrangiert. Es gibt in den meisten Regionen verschiedene Bestattungsunternehmen zur Auswahl. Um den besten Bestatter in Osnabrück für sich zu finden, berücksichtigen Sie Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen.. Es ist von Vorteil, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Sie solltensich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einer emotional herausfordernden Situation eine bedeutende Rolle spielt.
Die Koordination einer Bestattung ist sowohl in emotionaler als auch in organisatorischer Hinsicht anspruchsvoll. Falls Sie eine Beerdigung arrangieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei behilflich sein.

* Sich mit dem Bestattungsunternehmen in Verbindung setzen

* Dokumente vorbereiten

* Art der Bestattung festlegen

* Überführung des Verstorbenen

* Organisation der Trauerfeier

* Sarg, Grab oder Urne bestimmen

* Aufbahrung gewünscht?

* Gedenkkarten und Todesanzeige

* Blumendekoration

* Vorbereitung für den Leichenschmaus

* Grabpflege regeln

* Absprachen mit dem Bestattungsunternehmen

* Nach der Beerdigung oder Bestattung sind noch verschiedene bürokratische Angelegenheiten zu erledigen.

Diese Checkliste bietet eine generelle Übersicht. Je nach den individuellen Gegebenheiten der Familie könnten zusätzliche Schritte anfallen. Es ist auch ratsam, sich rechtzeitig um diese Angelegenheiten zu kümmern, um den Stress während dieser ohnehin anspruchsvollen Phase zu minimieren.
Die Beerdigung in einem sogenannten Friedwald wird als innovative und alternative Bestattungsmöglichkeit betrachtet. Hier können Verstorbene in natürlicher Umgebung beerdigt werden. Jeder Baum im Friedwald symbolisiert eine individuelle Ruhestätte, unter der eine biologisch abbaubare Urne mit der Asche des Verstorbenen beigesetzt wird. Im Einklang mit der Natur sind Grabbeigaben, Grabsteine und Grabschmuck nicht gestattet. Stattdessen dient eine Namenstafel am Baum zur Identifizierung. Für eine natürliche Beisetzung im Friedwald unweit von Osnabrück kann sich beispielsweise der Friedwald bei Bramsche (Landkreis Osnabrück) oder der Friedwald Münsterland bei Freckenhorst (Kreis Warendorf) anbieten. Friedwälder bieten eine ökologische und harmonische Möglichkeit, den Verstorbenen eine letzte Ruhe in natürlicher Umgebung zu gewähren.
Bei der Planung und Organisation einer Beerdigung sind gewissenhafte Überlegungen erforderlich. Für eine individuelle Gestaltung und als Möglichkeit zur Entlastung der liebenden Familienmitglieder ist die eigene Beerdigungsvorsorge eine nützliche Möglichkeit. Es ist möglich, die eigene Beerdigung entsprechend persönlicher Wünsche und Vorstellungen zu gestalten. Normalerweise dauern Beerdigungsvorbereitungen etwa 1-2 Wochen, doch durch die Bestattungsvorsorge ist es möglich, diesen Prozess zu beschleunigen und den Angehörigen Raum zur emotionalen Verarbeitung zu lassen. Haben Sie die Aufgabe, für einen Verstorbenen die Bestattung zu Planen, so achten Sie darauf, ob es Wünsche oder eine Bestattungsvorsorge des Verstrobenen gibt.
Der Bestatter selbst benötigt nur wenige Unterlagen, doch er kann bei den erforderlichen Formalitäten unterstützen. In solchen Fällen sind zusätzliche Dokumente notwendig.
Wichtig für die Bestattung ist die Sterbeurkunde, da ohne sie keine Beerdigung durchgeführt werden kann. Sollte die Sterbeurkunde noch nicht vorhanden sein, kann der Bestatter bei deren Beantragung behilflich sein. Falls bereits ein Grab existiert, sind die entsprechenden Nachweise darüber mitzubringen.
Ebenso relevant sind alle Unterlagen, in denen der oder die Verstorbene spezifische Wünsche für die Beerdigung festgelegt hat. Ergänzend dazu werden der Personalausweis der oder des Verstorbenen, die Geburtsurkunde bei ledigen Verstorbenen, das Familienbuch oder die Heiratsurkunde bei Verheirateten sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten oder der Ehegattin bei Verwitweten benötigt. Bei Geschiedenen ist das Scheidungsurteil oder der Scheidungsbeschluss erforderlich.
Auch ist das Bestattungsunternehmen gerne bei weiteren Formalitäten behilflich, wie zum Beispiel Dokumente für die Rentenversicherung. Falls möglich, empfehlen wir, alle notwendigen Papiere gemäß unserer Checkliste vorzubereiten, sofern sie bereits zur Hand sind.
Der Bestatter übernimmt sämtliche organisatorischen und praktischen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beerdigung. Die Tätigkeiten eines Bestatters erstrecken sich über unterschiedliche Bereiche: Er kümmert sich um die Abholung des Verstorbenen, bereitet den Körper für die Beerdigung vor, organisiert und koordiniert die Trauerfeier und das Begräbnis, erledigt Formalitäten wie Dokumentenbeantragung und stellt Särge, Urnen und Blumenschmuck bereit. Ein Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel sämtliche dieser Verpflichtungen und bietet auch zusätzliche Dienstleistungen wie Trauerbegleitung und Beratung für die Angehörigen an. Der Bestatter regelt somit sämtliche notwendigen Schritte, um eine würdevolle Beisetzung des Verstorbenen zu gewährleisten und den Angehörigen eine schnelle und unkomplizierte Lösung zu ermöglichen.
In Deutschland unterliegen Beisetzungen bestimmten Vorschriften, die eine pietätvolle Bestattungskultur erhalten sollen. Die einschlägigen Bestattungsgesetze liegen in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer. Der sogenannte Friedhofszwang schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich an einem zu diesem Zwecke gewidmeten Ort, im Wesentlichen also dem Friedhof, beigesetzt werden müssen. Ausnahmen der Bestattung bestehen hierzulande für die Bestattung auf See und mittlerweile auch in einzelnen Bundesländern (Bremen, NRW), wo es erlaubt ist, die Asche eines Angehörigen auf einer Freifläche zu verstreuen. Die Aufbewahrung der Urne zu Hause, wie in anderen Ländern üblich, ist nicht erlaubt. Ortskundigen von Osnabrück sollten Friedhöfe wie beispielsweise der Johannisfriedhof in Osnabrück Schölerberg oder der Hege Friedhof in Osnabrück Weststadt bekannt sein - zwei von insgesamt 19 Friedhöfen in Osnabrück und Umgebung. Die Reihenfolge der nächsten Angehörigen, die für Beerdigung und auch die Grabpflege verantwortlich sind, ist strikt festgelegt. Die Grabpflege ist in der Friedhofsordnung des jeweiligen Friedhofs geregelt und umfasst die Bepflanzung, Pflanzenflege, saisonale Eindeckung und generelle Reinigung des Grabes. Darüber hinaus darf der Grabstein und die Eindeckung (Blumengestecke etc.) in den allermeisten Fällen individuell und persönlich gestaltet werden.
In Deutschland haben Hinterbliebene die Möglichkeit, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Individuelle Überzeugungen, kulturelle Einflüsse und finanzielle Aspekten spielen oft eine entscheidende Rolle bei dieser Wahl. Neben der traditionellen Erdbestattung und der Feuerbestattung zählt auch die Naturbestattung zu den gängigen Wahlmöglichkeiten. Gesetzlich erlaubt sind in Deutschland sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen. Die Vorschriften können jedoch je nach Bundesland abweichen. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls gestattet, unterliegen jedoch spezifischen Vorgaben zum Schutz von Natur und Umwelt. Verboten sind in Deutschland beispielsweise Almwiesenbestattung, Felsbestattung sowie die sogenannte Tree-of-Life-Bestattung. Bevor in Niedersachsen eine Bestattungsart gewählt wird, ist es ratsam, sich im Vorhinein über die geltenden rechtlichen Vorschriften in diesem Bundesland zu informieren oder die Expertise eines Bestattungsinstituts in Anspruch zu nehmen.
Das Bestattungsunternehmen kann den Angehörigen bei vielen Formalitäten helfen. Den Totenschein dürfen Bestatter nicht ausstellen, sie können aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderer bürokratischer Aufgaben helfen.
Üblicherweise stellt der Hausarzt oder der diensthabende Arzt im Krankenhaus den Totenschein aus, in jedem Fall aber muss es sich um einen Arzt handeln, der Bestatter ist dazu nicht berechtigt. Ein auf Todesfälle spezialisierter Pathologe wird meist nur hinzugezogen, wenn die Todesursache unklar ist oder auf Fremdverschulden hindeutet. Mit diesem Totenschein muss die Sterbekunde innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Daneben gibt es noch weitere Formalitäten, die die Angehörigen nach dem Tod erledigen müssen. Besonders wichtig ist die Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern eine solche abgeschlossen wurde. Einige Versicherungen verlangen innerhalb von 24 Stunden eine Benachrichtigung, teilweise schriftlich. Auch die Sozialversicherungsträger wie Kranken- und Rentenkasse müssen informiert werden. Bei all diesen Formalitäten kann der Bestatter helfen.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Blumen dienen oft als Ausdruck des Mitgefühls bei Trauerfeiern. Weiße Blumen, insbesondere Rosen, Lilien und Chrysanthemen, gelten oft als angemessene Wahl, da sie für Reinheit, Liebe und Erherbietung stehen. Zur Beerdigung selbst wählen die Angehörigen häufig Kränze, Gestecke oder Sträuße aus. Diese können eine Mischung aus verschiedenen Blumen enthalten, wobei die Farben oft eher gedämpft und neutral sind, um Respekt und Trauer auszudrücken. Bei der Auswahl von Blumen zur Beerdigung ist es ratsam, auf klassische und stilvolle Optionen zu setzen, die den Ernst der Situation angemessen widerspiegeln.
Für das Bestattungsrecht sind die Bundesländer zuständig. Für Bestattungen in Osnabrück gilt somit das Bestattungsgesetz Niedersachsens. Darin ist unter anderem eine Bestattungspflicht festgelegt. Sie bestimmt, dass Tote nicht im heimischen Garten beerdigt werden dürfen, sondern auf einem Friedhof ihre letzte Ruhe finden müssen. Auch das von vielen Menschen gewünschte Verstreuen der Asche nach einer Feuerbestattung ist in Osnabrück aufgrund des Bestattungsgesetzes Niedersachsens nicht erlaubt.
Das Bestattungsrecht in Niedersachsen legt außerdem fest, dass die Leiche innerhalb von 36 Stunden überführt werden muss. Das Gesetz bestimmt auch die Dauer bis zur Beerdigung. Gleich ist in allen deutschen Bundesländern die Regel, nach der Tote frühstens 48 Stunden nach dem Ableben beerdigt werden dürfen. Nach dem niedersächsischen Bestattungsgesetz haben die Angehörigen acht Tage Zeit, bis der oder die Tote bestattet werden muss. Weitere Teile des Bestattungsgesetzes in Niedersachsen basieren auf dem 1934 erlassenen Reichsgesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens.
Der Beruf des Bestatters entstand aus ursprünglichen Handwerkern, die sich auf die Anfertigung von Särgen und die Organisation von Bestattungen konzentrierten. Im Laufe der Zeit hat sich dieser Beruf zu einer professionellen Dienstleistung entwickelt, die sowohl die Versorgung Verstorbener als auch die emotionale Unterstützung der Angehörigen umfasst. In diversen Kulturen hat die Bestattung eine herausragende Bedeutung in den Trauerbräuchen erlangt, was den Stellenwert der Tätigkeit von Bestattern erhöht. Die Tätigkeit in einem Bestattungshaus ist vielfältig und anspruchsvoll. Sie umfasst die Organisation und Durchführung von Beerdigungen oder Kremationen, die Vorbereitung und Präsentation des Verstorbenen, die Begleitung der Familie bei behördlichen Angelegenheiten und Trauerprozessen sowie die logistische Planung verschiedener Abläufe.
In einem Bestattungsunternehmen arbeiten neben dem Bestatter weitere Fachkräfte. Das schließt Experten für Bestattungen ein, die bei der Organisation und Umsetzung von Beisetzungen unterstützen, sowie Mitarbeiter im Verwaltungsbereich, die für die reibungslose Abwicklung administrativer Aufgaben verantwortlich sind. Zudem sind Fahrer, die den Transport der Verstorbenen übernehmen, häufig von großer Bedeutung im Team. Das Einkommen variiert entsprechend der individuellen Erfahrung und des Standorts. Darüber hinaus zieht der Beruf auch Quereinsteiger an, die über einfühlsame und organisatorische Fähigkeiten verfügen. Aufgrund der unregelmäßigen Natur von Bestattungen sind flexible Arbeitszeiten oft notwendig. Sensibilität im Umgang mit Trauernden und die Fähigkeit, in emotional anspruchsvollen Situationen zu arbeiten, sind grundlegende Anforderungen für die Arbeit in diesem Job.
Unter bestimmten Umständen können Beerdigungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierfür müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten höher sein als das geerbte Vermögen. Wer 1.000 Euro nach dem Tod seines Vaters erbt, für dessen Beerdigung aber 3.000 Euro aufbringen muss, kann 2.000 Euro steuerlich gelten machen. Dafür muss aber die zweite Bedingung erfüllt sein, die Übernahme der Beerdigungskosten muss rechtlich oder moralisch verpflichtend sein. Moralisch verpflichtend bedeutet hier, dass es als angemessen erachtet wird, beispielsweise von den Kindern, wenn ein verwitweter Elternteil verstorben ist. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen betrachtet. Tatsächliche Steuerersparnisse sind jedoch erst möglich, wenn die Ausgaben den Schwellenwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschreiten. Hierbei werden die Beerdigungskosten jedoch mit anderen außergewöhnlichen Belastungen, wie beispielsweise Krankheitskosten, addiert.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
In Beileidsbekundungen sollten mitfühlende und aufrichtige Worte des Beileids formuliert werden. Suchen Sie Worte der Beileidsbekundung, die zu Ihrer Beziehung zum Verstorbenen und seiner Familie passen. Ein persönlicher und aufrichtiger Ausdruck des Beileids ist oft wertvoller als vorformulierte Phrasen. Denken Sie daran, dass Ihre Unterstützung und Ihr Mitgefühl in dieser schwierigen Zeit geschätzt werden. Falls Ihnen trotzdem ein Trauerspruch lieber ist, könnten Sie sich von Jean Paul mit "Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können." inspirieren lassen.

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