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Karte mit Treffern für bestatter in koblenz am rhein

Bestatter in Koblenz am Rhein (29 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Bestattungskosten in Koblenz hängen von den Umständen und den eigenen Vorstellungen ab. Schnell liegen die Preise für eine Bestattung über 10.000,- Euro. Günstige Bestattungen sind meist ab 3.500,- Euro möglich, Urnenbestattungen ab 2.500,- Euro. Nach oben hin gibt es kaum Grenzen. Am besten sollten die eigenen Vorstellungen direkt mit dem Bestattungsinstitut besprochen und eine erste Kostenschätzung erbeten werden.
Viel Geld muss bei einer Bestattung für die Gestaltung des Grabes eingeplant werden, sofern es nicht bereits vorhanden ist. Allein für den Grabstein und die Umrandung können schnell mehrere Tausend Euro anfallen. Auch ein Urnengrab verursacht in der Regel Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro, ist aber im Regelfall günstiger als ein klassisches Grab. Wenn bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem die Verstorbene oder der Verstorbene beigesetzt werden kann, reduziert das die Kosten erheblich. In diesem Fall muss lediglich die Grabinschrift aktualisiert werden. Für das Ausheben des Grabes und die anschließende Neugestaltung fallen allerdings in beiden Fällen weitere Kosten an.
Häufig werden die Kosten für einen Sarg unterschätzt, die mehrere Tausend Euro betragen können. Die Preisspanne ist groß, abhängig von den individuellen Ansprüchen. Besonders bei Feuerbestattungen entscheiden sich viele Menschen für kostengünstigere Modelle. Die Verbrennungskosten sind dagegen vergleichsweise niedrig, meist liegen sie nur bei einigen hundert Euro. In der Regel ist die Auswahl und Ausstattung des Sargs Aufgabe des Bestatters. Das Bestattungsinstitut übernimmt meist auch den Transport, arrangiert Blumenschmuck und kümmert sich um die Leichenaufbereitung. Für detaillierte Kosteninformationen empfiehlt es sich, direkt beim Bestattungsunternehmen in Koblenz nachzufragen.
Die Kosten für ein Grab variieren je nach gewähltem Friedhof. Es gibt kaum einen anderen Bereich, in dem die Preisunterschiede so deutlich sind wie bei den Friedhofsgebühren, wobei Urnengräber in der Regel preiswerter sind als Gräber für Erdbestattungen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen in erster Linie vom Anspruch und der Kirchenzugehörigkeit ab. Mitglieder der katholischen Kirche oder einer evangelischen Landeskirche zahlen in der Regel lediglich die "Taxa Stola" (Stolgebühr) für die Trauerfeier und ein meist kleines Entgelt für den Organisten. Beides zusammen liegt oft unter 100 Euro. Wenn jedoch ein freier Trauredner und professionelle Musiker in Anspruch genommen werden, können die Kosten leicht über 1.000 Euro steigen. Die Ausgaben für den sogenannten Leichenschmaus sind in der Regel recht niedrig. Üblicherweise gibt es in Deutschland nur einen Trauerkaffee, bei dem Kaffee und Blechkuchen serviert werden. Wenn die Kosten für die Bestattung von den Hinterbliebenen nicht getragen werden können, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen. Diese sogenannte Sozialbestattung ist aber sehr einfach gehalten.
Typischerweise steht es Ihnen als nächster Angehöriger frei, den Bestatter auszuwählen, der das Begräbnis für einen Verstorbenen umsetzt. Hierzu können Sie zwischen den Bestattungsinstituten in Ihrer Region entscheiden. Die Bestattersuche kann durch Faktoren wie Ruf, Erfahrung, Preisgestaltung und persönliche Empfehlungen getroffen werden.. Es wird empfohlen, in aller Ruhe den Kontakt zu mehreren Bestattern aufzunehmen und die Dienstleistungen miteinander zu vergleichen, bevor Sie eine Wahl treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei dem Bestatter gut aufgehoben fühlen und Vertrauen in seine Dienstleistungen haben, da er in einem gefühlsintensiven Moment eine wichtige Aufgabe erfüllt.
Sowohl auf emotionaler als auch organisatorischer Ebene ist eine Bestattung eine große Herausforderung. Wenn Sie eine Bestattung organisieren müssen, könnte Ihnen diese Checkliste dabei helfen.

* **Kontakt zum Bestattungsunternehmen aufnehmen:** Die Entscheidung, welches Bestattungsunternehmen Sie kontaktieren, liegt bei Ihnen.

* **Dokumente:** Stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumente rechtzeitig vorbereiten.

* **Form der Bestattung festlegen:** Denken Sie daran, dass nicht alle Bestattungsunternehmen dieselbe Palette an Bestattungsoptionen anbieten.

* **Überführung des Verstorbenen**

* **Hygienische Versorgung des Verstorbenen:** Es gibt Menschen, die bei den Vorbereitungen für die Beisetzung gern dabei sein möchten.

* **Planung der Trauerfeier:** Erwägen Sie, diesen Aspekt in einem detaillierten Gespräch mit den engsten Vertrauten des Verstorbenen zu verhandeln.

* **Sarg, Grab oder Urne bestimmen:** Es stehen unterschiedliche Optionen für Särge, Urnen und Grabstätten zur Verfügung. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab,wer die Verantwortung für den Grabstein übernimmt.

* **Aufbahrung:** Bei einer Aufbahrung, bei der der Verstorbene sichtbar ist, kann dies den Angehörigen dabei helfen, ihre Trauer zu bewältigen.

* **Todesanzeige und Gedenkkarten:** Gewöhnlich kümmert sich das Bestattungsunternehmen um die Gestaltung von Todesanzeigen in Online- und Printmedien. Sie können jedoch Ideen zur Text- und Bildgestaltung einbringen..

* **Blumen, Grabschmuck, etc.:** In Trauersituationen sind bestimmte Blumenarten üblich, und jede Blume trägt ihre eigene Symbolik. Kränze und Blumengaben sind geläufige Praktiken.

* **Organisation eines Leichenschmaus:** Normalerweise schließt eine Beerdigung mit einem gemeinsamen Essen ab, jedoch sollten die Angehörigen untereinander klären, ob und in welcher Art und Weise dies arrangiert wird und wer daran teilnimmt.

* **Grabpflege:** Der Verstorbene könnte im Testament bestimmt haben, dass ein Erbe die Grabpflege übernehmen soll. Diese Angelegenheit kann vorläufig aufgeschoben und nach der Beisetzung behandelt werden.

* **Absprache mit dem Bestattungsunternehmen:** Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen darüber, welche Schritte als Nächstes unternommen werden müssen und welche Aufgaben anstehen.

* **Nach der Bestattung:** Im Anschluss an die Beisetzung gibt es noch eine Reihe von formalen Schritten, die notwendig sind, wie die Auszahlung von Pflichtteilsberechtigten und die Zahlung von Erbschaftssteuern sowie weitere Formalien.

Die vorliegende Liste bietet eine grobe Richtschnur Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund der speziellen Umstände der Familie weitere Schritte notwendig sind. Es ist auch ratsam, sich rechtzeitig um diese Angelegenheiten zu kümmern, um den Stress während dieser schwierigen Zeit zu minimieren.
Ein Friedwald ist ein speziell angelegter Wald, der als naturnaher Friedhof dient. Hier können Verstorbene ihre letzte Ruhestätte finden, indem ihre Asche unter einem Baum beigesetzt wird. Wenn Sie sich für eine Beerdigung im Friedwald bei Koblenz entscheiden, ist eventuell das Angebot der Friedwälder Neuwied-Monrepos bei Neuwied (Landkreis Neuwied) oder Nassauer Land bei Attenhausen (Rhein-Lahn-Kreis) für Sie geeignet. Die Besonderheit besteht darin, dass keine traditionellen Grabsteine vorhanden sind, sondern die Bäume als Gedenkstätten dienen. Die Angehörigen können den Baum auswählen, unter dem die Beisetzung stattfinden soll. Die Idee dahinter ist, dass der Friedwald eine natürliche und ruhige Umgebung bietet und eine Verbindung zur Natur schafft. Grabbeigaben und Grabschmuck sind hier nicht erlaubt.
Die Planungsdauer einer Beisetzung ist vielseitig und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, darunter individuelle Bedürfnisse, religiöse Traditionen, Friedhofsoptionen und gesetzliche Vorgaben. Es ist üblich, dass die Planung einer Bestattung etwa 7 bis 14 Tage in Anspruch nimmt. Diese Zeit ermöglicht es, die Trauerzeremonie, die Auswahl von Särgen oder Urnen sowie Details wie Blumen und Musik gründlich zu abstimmen. Bei speziellen Situationen, wie internationalen Beisetzungen, kann die Planungszeit variieren. Eine Bestattungsvorsorge kann helfen, den organisatorischen Aufwand bei der Planung einer Beerdigung zu minimieren.. Die professionelle Unterstützung eines Bestattungsunternehmens erleichtert oft den Ablauf und sorgt für einen angemessenen Abschied.
Ohne Sterbeurkunde ist keine Beerdigung möglich. Sie ist das wichtigste Dokument, das zum Bestatter mitgenommen werden muss. Allerdings sind noch einige andere Papiere notwendig. Außerdem kann das Bestattungsunternehmen helfen, bürokratische Formalitäten bei Behörden, Banken und Versicherungen zu klären. Dann müssen unter Umständen weitere Dokumente mitgebracht werden.
Neben der Sterbeurkunde sind zunächst alle Dokumente wichtig, die Begräbnis und Trauerfeier betreffen. Dazu gehören beispielsweise Unterlagen zum Familiengrab, falls bereits eines existiert. Auch Aufzeichnungen des oder der Verstorbenen zum Ablauf der Feierlichkeit sollten mitgebracht werden, ebenso das Familienbuch mit wichtigen Dokumenten wie Geburts- und Heiratsurkunden.
Daneben kann das Bestattungsunternehmen auch bei der Kommunikation mit Behörden, Unternehmen und Versicherungen helfen. Dann sollten auch weitere Unterlagen wie die Versichertenkarte der Krankenkasse, Daten zur Rentenversicherung oder der Versichertenschein der Lebensversicherung mit dabei sein.
Während Phasen der Trauer und des Verlustes erweist sich ein Bestatter als einfühlsamer Unterstützer. Hauptaugenmerk des Bestatters ist es, die Hinterbliebenen während dieser gefühlsgeladenen Phase zu unterstützen. Von der Planung der Beisetzung bis zur Organisation der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen eine Vielzahl von Verantwortlichkeiten. Es berät bei der Auswahl der geeigneten Lieder für die Beerdigung, bei der Wahl des angemessenen Sargs oder der Urne sowie bei der würdevollen Gestaltung von Trauerkarten, Trauer- und Todesanzeigen. Der Bestatter ist verantwortlich für die Abwicklung der formalen Angelegenheiten und die Koordination mit dem Friedhof oder Krematorium. Durch diese sorgfältige Planung nimmt der Bestatter den Angehörigen eine beträchtliche Last ab und schenkt Raum für ihre Trauer. Er fungiert als vertrauensvoller Ansprechpartner und bietet eine schnelle und unkomplizierte Lösung, um den Prozess für die Trauernden möglichst reibungslos zu gestalten.
Weil die Bestattungsgesetze Ländersache sind, werden mittlerweile vereinzelt Regelungen aufgeweicht. Mancherorts, etwa in Bremen, darf die Asche eines Verstorbenen unabhängig vom Ort frei verstreut werden, ansonsten herrscht der sogenannte Friedhofszwang. Dieser verpflichtet die Hinterbliebenen dazu, den Verstorbenen an einem dafür vorgesehenen Ort - im Regelfall auf einem Friedhof - beisetzen zu lassen. Einen Sonderfall bildet hier die Seebestattung an Ostsee und Nordsee. Die Urne allerdings mit der Asche eines Toten wird niemals persönlich mit nach Hause gegeben. Wenn Sie sich für eine Friedhofsbeisetzung entscheiden, dürfen Sie natürlich ganz persönlich Abschied nehmen und die Erinnerung an eine geliebte Person pflegen, indem sie den Grabstein und auch das Grab selbst mit Grabschmuck, Blumengebinden, Gegenständen und Kerzen individuell gestalten und herrichten. Die Grabgestaltung und Grabpflege ist grundsätzlich und in den meisten Fällen von den Friedhofsverwaltern selbst in der Friedhofsordnung geregelt, so auch in der Region Koblenz. Im näheren Umkreis bzw. in Koblenz selbst findet man ingesamt 32 Friedhöfe, unter anderem den Hauptfriedhof in Koblenz Goldgrube oder den Jüdischen Friedhof Koblenz in Koblenz Rauental.
In Deutschland haben Angehörige die Option, aus verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wenn sie sich von einer geliebten Person verabschieden. Oftmals wird diese Wahl durch individuelle Überzeugungen, kulturelle Hintergründe und finanzielle Möglichkeiten beeinflusst. Die gebräuchlichen Bestattungsoptionen schließen die Erdbestattung, Feuerbestattung sowie die Beisetzung in der Natur mit ein. Sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen sind gesetzlich in Deutschland zulässig. Die Bestimmungen können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Bestimmte Formen der Naturbestattung sind ebenfalls legal, unterliegen allerdings spezifischen Vorgaben, um die Natur und Umwelt zu schützen. Nicht erlaubt sind in Deutschland beispielsweise Kryonik, Felsbestattung sowie eine eigene Aufbewahrung der Urne. Es ist wichtig, sich vorab über die rechtlichen Vorschriften im Bundesland Rheinland-Pfalz zu informieren oder sich von einem Bestattungsinstitut beraten zu lassen.
Zu den Aufgaben des Bestattungsunternehmens gehört auch die Unterstützung der Angehörigen bei Formalitäten. Der Totenschein kann jedoch nur von einem Arzt ausgestellt werden. Meist ist das der Hausarzt, ein Notarzt oder der diensthabende Arzt in einem Krankenhaus. Bestatter hingegen haben nicht die Befugnis, einen Totenschein auszustellen. Sie können die Angehörigen aber bei der Beantragung der Sterbeurkunde und anderen formalen Angelegenheiten unterstützen.
Wichtig ist, dass der Totenschein keine Sterbeurkunde ist. Diese muss innerhalb von drei Tagen nach dem Tod beim Standesamt beantragt werden. Dazu sollte der Totenschein, ein Personalausweis des Antragstellenden und bei Verheirateten die Heiratsurkunde mitgebracht werden.
Bei diesen und anderen Formalitäten kann der Bestatter helfen, wenn er damit beantragt wird. Sehr wichtig ist die sofortige Information der Lebens- oder Sterbegeldversicherung, sofern vorhanden. Das sollte am besten gleich am Todestag erfolgen, da sonst der Anspruch erlöschen kann. Auch die Sozialversicherungsträger müssen informiert werden, beispielsweise die Pflege- oder Rentenversicherung, wenn der oder die Tote Leistungen erhalten hat.
Mehr Zeit bleibt für die Beantragung des Erbscheins. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt, das meistens beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt ist.
Beschäftigte haben Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall, allerdings kann vertraglich festgelegt werden, dass die Abwesenheit unbezahlt bleibt. Basis für die Regelung ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Er regelt die Abwesenheit aber nur grob. Üblich sind zwei Tage bezahlter Sonderurlaub beim Tod der Partnerin oder des Partners, eines Kinders oder Elternteils, wenn keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Allerdings enthalten viele Tarifverträge weitergehende Regelungen. Dann sind längere Abwesenheiten möglich, teilweise gibt es auch Sonderurlaub beim Tod von Geschwistern, seltener auch der Schwiegereltern. Andere Arbeitsverträge enthalten dagegen Klauseln, nach denen die bei Sonderurlaub kein Gehalt gezahlt wird. Dann können Beschäftigte zwar Sonderurlaub nehmen, erhalten dafür aber einen Tag Urlaub abgezogen oder müss ihr Gehalt kürzen lassen.
Passende Bekleidung spielt bei einer Trauerfeier eine bedeutende Rolle. Knigge-Empfehlungen raten dazu, dezente und dunkle Farben zu wählen, die Trauer und Respekt vermitteln. Männer sollten idealerweise einen dunklen Anzug oder eine schwarze Hose mit einem schwarzen Hemd tragen. Frauen können ein schlichtes, dunkles Kleid oder einen dunklen Hosenanzug wählen. Muster und Farben, die zu sehr auffallen, sollten Sie vermeiden. Achten Sie bei Accessoires darauf, nur eine dezente Auswahl zu treffen. Kinder können sich in dunkler, unauffälliger Kleidung zeigen, die ihrem Alter und der Situation angemessen ist. Wichtig ist, dass die Kleidung stilvoll und würdevoll wirkt, um den Anlass angemessen zu respektieren.
Beerdigungskosten können unter bestimmten Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Dazu müssen drei Bedingungen erfüllt sein.
Erstens müssen die Kosten über dem Erbe liegen. Wer 3.000 Euro für die Beerdigung seines Vater zahlt, aber 10.000 Euro von diesem geerbt hat, kann steuerlich nichts geltend machen. Zweitens muss die Übernahme der Beerdigungskosten rechtlich oder sittlich geboten sein. Sittlich geboten heißt hier, dass die Ausrichtung der Bestattung gesellschaftlich erwartet wird, etwa von den Kindern beim Tod eines verwitweten Elternteils. Sind beide Bedigungen erfüllt, gelten die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung. Wirklich Steuern lassen sich aber erst sparen, wenn als dritte Bedingung bei den Kosten ein Grenzwert von 1,0 bis 7,0 Prozent des Bruttoeinkommens überschritten wird. Dabei werden die Beerdigungskosten allerdings mit weiteren außergewöhnlichen Belastungen zusammengerechnet, beispielsweise aus einer Krankheit.
Abgesetzt werden können alle üblichen Ausgaben, etwa für den Blumenschmuck, das Bestattungsunternehmen oder die Bewirtung der Trauergäste. Eine Pauschale für Beerdigungskosten gibt es nicht.
Ein Grund, warum manche keine Blumen wünschen, kann darin liegen, dass sie eher individuelle Ausdrücke und Zeichen der Anteilnahme lieber mögen. Außer Blumen kann man andere Formen der Unterstützung und des Trostes mitbringen. Trostkarten mit persönlichen Worten, eine Spende an eine wohltätige Organisation in Gedenken an den Verstorbenen oder eine kleine Gabe, die den Interessen oder Vorlieben des Verstorbenen entspricht, können sinnvolle Optionen sein. Manchmal werden auch gemeinsame Erinnerungsstücke oder Fotos des Verstorbenen geteilt, um ihm Respekt zu zollen.

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